BDI begrüßt Beibehaltung des KMU-Korrekturfaktors

Der mittlerweile zurückgetretene EU-Kommissar Jonathan Hill hatte angekündigt, den sogenannten KMU-Korrekturfaktor zu erhalten. Dies stellt sicher, dass die Eigenkapitalanforderungen für Mittelstandskredite auf ein angemessenes Maß begrenzt werden und so die Kreditversorgung für diesen Unternehmenskreis nicht erschwert wird.

Der KMU-Korrekturfaktor wurde 2013 im Zuge der europäischen Eigenkapitalverordnung zur Umsetzung von Basel III eingeführt. Die neuen Eigenkapitalregeln für Banken sehen vor, die Gesamtkapitalquote von ehemals acht Prozent sukzessive auf 10,5 Prozent zu erhöhen. Für Mittelstandskredite gelten aktuell verringerte Eigenkapitalanforderungen. Mit dem Korrekturfaktor wird die Erhöhung der Kapitalanforderungen für Kreditvolumina bis 1,5 Millionen Euro für Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro ausgeglichen. Ohne den Faktor wären die Kapitalanforderungen für einen Mittelstandskredit um rund ein Drittel gestiegen. 

Dauerhafter Korrekturfaktor entlastet Mittelstand

Der BDI hat sich wiederholt für eine dauerhafte Beibehaltung des Korrekturfaktors eingesetzt. Dies schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die Ankündigung der Kommission ist somit ein positives Signal für den Mittelstand. Erfreulich ist auch, dass die Kommission eine mögliche Anhebung des Kreditschwellenwerts über 1,5 Millionen Euro erwägt. Damit würden sich noch mehr Mittelstandskredite für geringere Kapitalanforderungen qualifizieren.

Für eine Ausweitung des Korrekturfaktors gibt es gute Argumente. Die Kreditausfälle im Mittelstandssegment sind selbst in den schwierigen Jahren der Finanzkrise nicht signifikant gestiegen. Eine stabile Kreditvergabe an kleine und mittelgroße Unternehmen stärkt zudem das Finanzsystem. Auch eine Untersuchung der Bundesbank legt nahe, dass der KMU-Korrekturfaktor in Deutschland unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt ist. Denn ein kleinteiliges Portfolio an KMU-Krediten hilft, Risiken zu diversifizieren und die Ausfälle planbar zu machen.

In einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission unterstützten der BDI, der DIHK und der ZDH die Beibehaltung und die Ausweitung des Korrekturfaktors.