Brexit: Negative Auswirkungen auf Unternehmensfinanzierung minimieren

Die Rückwirkungen des Brexit auf Banken, Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen könnten erheblich sein. Deutsche Unternehmen werden sich auf gravierende Veränderungen einzustellen haben. Entscheidend ist, wie das Vereinigte Königreich (UK) und die EU künftig miteinander wirtschaftlich kooperieren.

Die konkreten Folgen des Brexit für die Finanzierung sowie das Liquiditäts- und Risikomanagement der Unternehmen hängen maßgeblich von den künftigen regulatorischen Rahmenbedingungen in der EU und in UK ab. Hierauf verweist das Deutsche Aktieninstitut in einem aktuellen Positionspapier, das der BDI inhaltlich weitgehend unterstützt.

Drittstaatenregelungen erweitern

Der Rechtsrahmen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der EU durch UK-Finanzdienstleister ergibt sich aus den Drittstaatenregimen. Die Äquivalenzregeln werden nur auf wenige Finanzprodukte und ausgewählte Marktteilnehmer angewandt. Sie sind nicht so umfassend wie das EU-Pass-Regime. Angesichts der intensiven Wirtschafts- und Finanzbeziehungen sowie Zahlungsströme zwischen der EU und UK sind die Drittstaatenregelungen zu eng definiert. Eine Erweiterung des Äquivalenzregimes könnte helfen, das Angebot an Finanzdienstleistungen für deutsche Unternehmen zu sichern.

Die europäischen Anleihe- und Aktienmärkte sind signifikant durch Investoren aus UK geprägt. Zahlreiche potentielle institutionelle Investoren haben ihren Sitz in UK. Ein reibungsloser Zugang zum britischen Kapitalmarkt ist für die Unternehmen, die sich hier über den Kapitalmarkt finanzieren oder absichern wollen, daher von großer Bedeutung. Der Zugang von Emittenten aus der EU zum britischen Kapitalmarkt sollte so unkompliziert wie möglich sein. Dies betrifft u.a. die Prospekt- und Transparenzpflichten für börsennotierte Unternehmen.

Mit Übergangsregelungen Zeit gewinnen

Wegen der hohen Komplexität der anstehenden Brexitverhandlungen und der Neugestaltung der künftigen Rechtsbeziehungen zwischen der EU und UK ist nicht gesichert, ob alle Kernaspekte innerhalb der durch Artikel 50 EU-Vertrag vorgeschriebenen Zweijahresfrist geklärt werden können. Ausreichende Übergangsfristen könnten helfen, disruptive Effekte, Marktfragmentierung und Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen zu vermeiden. Dies sichert auch die Kontinuität von bestehenden Finanztransaktionen und Verträgen zwischen Marktteilnehmern aus der EU und UK. Die Unternehmen gewinnen Zeit, um sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten, insbesondere auch, um die neuen finanziellen Prozesse und Strukturen anzuwenden.

Übergangsbestimmungen sollten zwischen den EU-27 und UK zeitnah verhandelt und im Austrittsabkommen verankert werden. Endgültige Regelungen werden erst durch ein zukünftiges Handelsabkommen gefunden werden können. Die EU hat bereits unmissverständlich klargestellt, dass Übergangsregelungen nur möglich sein werden, wenn die britische Regierung konzediert, dass das Unionsrecht weiterhin vollständig angewandt und umgesetzt wird, alle aufsichtsrechtlichen Fragen geklärt sind, und jedwede Gefahr für die Finanzstabilität in der EU durch diese Übergangsregelungen vermieden wird.