Bürokratieabbau: Es bleibt noch viel zu tun
„Es bleibt noch viel zu tun. Vor allem in der Verwaltung sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung endlich umfassend genutzt werden. Das kann gerade mittelständische Unternehmen spürbar entlasten.
Das Innovationsprinzip sollte in der Gesetzesfolgenabschätzung fest verankert werden, um Unternehmen bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle optimal zu unterstützen.
Der Grundsatz „One-in-one-out“ ist richtig. In der nächsten Legislaturperiode muss dieses Vorhaben noch viel klarer umgesetzt werden. Auch sogenannter einmaliger Erfüllungsaufwand sowie die Umsetzung von EU-Vorgaben muss unter die “One-in-one-out“-Regel fallen.“