Country-by-Country-Reporting birgt Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen

BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber äußert sich zum Entwurf der EU-Kommission anlässlich der Debatte des EU-Parlaments mit Vertretern von Rat und Kommission.

„Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting führt zu Wettbewerbsnachteilen von deutschen und europäischen Unternehmen gegenüber anderen OECD- und G20-Ländern im internationalen Wettbewerb. Mitbewerber werden durch die Veröffentlichungspflicht sensibler Unternehmensdaten auf Unternehmensstrukturen und Margen schließen. Vor allem, wenn ein Unternehmen nur ein Großprojekt in einem Land verantwortet, erkennen die Mitbewerber aus aller Welt die Projektstrukturen der erfolgreichen Unternehmen aus Europa. Hinzu kommen bisher unklare Fristen der Berichtspflicht. 

Die Berichtspflicht würde rund 1200 deutsche Unternehmen betreffen, die bereits gegenüber der deutschen Finanzverwaltung zu 100 Prozent transparent sind. Das steuerliche Country-by-Country-Reporting gegenüber der Finanzverwaltung reicht aus. Eine zusätzliche öffentliche Berichtspflicht für Unternehmen einzuführen bedeutet weiteren Administrationsaufwand und die öffentliche Preisgabe sensibler Unternehmensdaten.“