Ohne verlässlichen Rechtsrahmen fehlt es an allem, was eine erfolgreiche Wirtschaft ausmacht. © Fotolia/GaToR

Recht schafft Wohlstand: Von guten und schlechten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

Recht und Wohlstand sind untrennbar miteinander verbunden. Denn es braucht die richtigen Gesetze, um den passenden Rahmen für unternehmerische Tätigkeit in Freiheit und Verantwortung zu setzen. Das ist keine neue Erkenntnis. Die Herausforderung für den Gesetzgeber aber besteht darin, Ordnungspolitik auch tatsächlich zu verwirklichen. Eine Rückbesinnung auf das Wesentliche.

„Nimm das Recht weg, was ist ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.“ - Mit diesem Satz brachte der heilige Augustinus vor über 1.600 Jahren die Bedeutung des Rechts zum Ausdruck. Denn ohne das Recht sind unsere zentralen Freiheiten nicht geschützt – alles mündet ins Chaos. Zur Grundlage für unternehmerische Tätigkeit, wirtschaftliches Wachstum und damit Wohlstand gehören deshalb beispielsweise das Recht auf Eigentum, das Recht auf freie Berufswahl, das Recht, Verträge zu schließen, oder das Recht, ein Gewerbe zu eröffnen und zu betreiben.

Ohne verlässlichen Rechtsrahmen fehlt es an allem, was eine erfolgreiche Wirtschaft ausmacht: Vertrauen, Verlässlichkeit, Leistungsanreize, Eigenverantwortung. Der Blick in andere Länder zeigt: Wo es an Rechtssicherheit fehlt, wo Korruption und Willkür herrschen, scheitern Staaten und leben Menschen in Armut und Unsicherheit. Und die Aussage des heiligen Augustinus bewahrheitet sich.

Deutschland hingegen ist ein verlässlicher Rechtsstaat. Das deutsche Recht ist in der Regel ausgewogen, vorhersehbar und durchsetzbar. Unser Justizsystem ist relativ kostengünstig und effizient. Das gewachsene System aus bindendem Recht, Selbstregulierung und unternehmerischer Freiheit ist Teil unseres Erfolgsmodells soziale Marktwirtschaft. In diesem Modell schafft der Staat mit Gesetzen einen angemessenen Ordnungsrahmen für die Wirtschaft, gewährleistet gleiche Wettbewerbsbedingungen und lässt Freiraum für Unternehmertum und Innovation.

Unsere Gesetze ermöglichen die freie Berufswahl und Unternehmensgründungen in diversen Rechtsformen. Starke geistige Eigentumsrechte schützen Innovationen und geben Menschen den Anreiz, Neues zu probieren, zu erforschen und zu vermarkten. Der Staat schafft aber auch den Rahmen für einen regen Handel, bei dem Unternehmen – abgesichert durch ein stabiles Zivilrecht – mit Geschäftspartnern aus dem im In- und Ausland Verträge schließen können. Vor allem aber schaffen die Gesetze Deutschlands eine gute Wirtschaftsordnung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft, die das Prinzip der unternehmerischen Freiheit mit dem sozialen Ausgleich verbindet.

Doch die Aussage des heiligen Augustinus muss – so wahr sie ist – auch vorsichtig betrachtet werden. Denn die Aufgabe, den passenden Ordnungsrahmen für Bürger und Unternehmen zu schaffen, ist ein Balanceakt: Überzieht und reguliert der Staat zu viel, leiden Freiheit und Verantwortung. Nimmt der Staat alle Risiken ab und maßt sich überlegenes Wissen an, bleibt kein Raum für unternehmerische Initiative und freien Wettbewerb. So kann kein nachhaltiger Wohlstand entstehen.

Die Aufgabe des Gesetzgebers ist damit klar beschrieben: Er muss einen ausgewogenen Ausgleich zwischen gebotener Reglementierung und Eigenverantwortung sowie zwischen Unternehmensautonomie und sozialem Ausgleich finden. Die Grundregel in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung lautet: Jeder staatliche Eingriff in die Freiheit von Bürgern und Unternehmen bedarf der Rechtfertigung. Nach Möglichkeit sollte sich der Staat aus dem Marktgeschehen heraushalten. Wo er eine Intervention für notwendig hält, braucht es eine stichhaltige Begründung.

Die Balance wird aber selten gefunden, denn Politiker können schwer der Versuchung widerstehen, lenkend in den Markt und in die Unternehmen selbst einzugreifen. Im Ergebnis belasten nationale und europäische Regelungen zunehmend die Wirtschaft. Das betrifft nicht nur das unternehmerische Handeln nach außen, sondern auch interne Entscheidungsprozesse und Strukturen in den Unternehmen. Als Beispiele sind die Geschlechterquote für Aufsichtsräte oder die Berichtspflichten zum sozialen Engagement zu nennen. Auch die immer detaillierteren Regeln für die Vergütung von Vorständen, Werbeverbote oder politisch motivierte öffentliche Auftragsvergaben geben Anlass zur Sorge.

Maßnahmen, um den Rechtsrahmen für die Wirtschaft einfacher, praxisnäher und besser zu gestalten, sind dagegen die Ausnahme. Die Politik tut sich schwer mit unternehmensfreundlicher Gesetzgebung. Weil sie im Kern bedeutet, dass sich der Gesetzgeber zugunsten von mehr Markt zurücknehmen muss. Den Dingen ihren Lauf lassen, dem Markt vertrauen – es ist schwer als Politiker, beim Wähler damit zu punkten. Denn immer überwiegt – auch heute noch – die Angst vor der von Augustinus heraufbeschworenen Räuberbande. Dass in der Marktwirtschaft aber weniger (Regulierung) mehr (Wohlstand) bedeuten kann, ist eine Überzeugung, die wieder mehrheitsfähig werden sollte. Zur aktuellen Publikation  "BDI-Reihe zum Wirtschaftsrecht".

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  •  Niels  Lau

    Niels Lau

    Abteilungsleiter Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik
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    Grundsatzfragen des Rechts, der Wettbewerbspolitik, der Liberalisierung und Privatisierung; BDI-Justiziariat