Deutschland beschließt Kandidaturantrag

Deutschland hat einen weiteren Meilenstein zur Umsetzung der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) erreicht. Anfang November haben Vertreter von Regierung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die zusammen die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) bilden und gemeinsam den deutschen EITI-Prozess steuern, bei ihrer vierten Sitzung in Berlin den Kandidaturantrag für die EITI beschlossen.

Kern der EITI-Umsetzung ist die jährliche Erstellung eines Berichts, in dem wesentliche Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung sowohl von Unternehmens- als auch Regierungsseite offengelegt werden. Wichtiger Bestandteil des EITI-Berichts ist auch der sogenannte „Kontextbericht“, der ergänzende Informationen zur heimischen Rohstoffgewinnung in gebündelter Form darstellen und damit die Verständlichkeit des Berichts erhöhen soll.

Gestartet wurde der deutsche Kandidaturprozess im November 2014 im Rahmen des D-EITI Transparenzgipfels, bei dem die Multi-Stakeholder-Gruppe erstmals zusammentraf. Anlässlich des nun erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsprozesses sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Es ist gut, dass Deutschland die EITI umsetzen will. Die Mitwirkung stärkt die internationalen Bemühungen für mehr Transparenz im Rohstoffsektor und die Bedeutung der heimischen Rohstoffgewinnung für das Industrieland“. Der jährliche EITI-Bericht ermöglicht vor allen Dingen eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Rohstoffsicherung, die aus Sicht des BDI sehr zu begrüßen ist.

Zur Vorbereitung des Antrags hat sich die Multi-Stakeholder-Gruppe in den vergangenen Monaten auf gemeinsame Ziele und einen Arbeitsplan für die zukünftige Umsetzung von EITI in Deutschland verständigt. Festgelegt wurde zudem, welche Rohstoffe und Zahlungsströme in den deutschen EITI-Bericht einfließen sollen. Der BDI unterstützt die Bundesregierung bei der EITI-Implementierung als aktives Mitglied in dieser Gruppe und hat als Koordinator der Wirtschaftsseite konstruktiv am Kandidaturprozess mitgewirkt.

Im nächsten Schritt, der bis Ende Dezember 2015 erfolgen soll, wird die Bundesregierung den Kandidaturantrag beim internationalen Sekretariat der EITI in Oslo einreichen. Über die Annahme der Kandidatur entscheidet dann der Vorstand der EITI. Nachdem EITI 2002 auf Initiative des damaligen britischen Premierministers Tony Blair gegründet wurde, wird sie mittlerweile weltweit bereits von 48 Staaten implementiert.