Drohender Engpass bei Deponien

Erschöpfte regionale Verfüllungs- und Deponierungskapazitäten führen zu Engpässen bei der Ablagerung industrieller Abfälle. Der BDI weist in einem aktuellen Diskussionspapier auf diese zunehmend kritische Entwicklung hin.

In seinem Diskussionspapier „Deponieraum als Standortfaktor“ vom Februar 2017 macht der BDI auf für die deutsche Industrie besorgniserregenden Engpässe bei der Ablagerung industrieller Abfälle durch erschöpfte regionale Verfüllungs- und Deponierungskapazitäten aufmerksam. Vor allem durch die regional ungleichmäßig verteilten Deponie- und Verfüllungskapazitäten der Klasse I drohen erhebliche Wettbewerbsnachteile für den Industriestandort Deutschland. Zur Entsorgung mineralischer Abfälle werden längere Anfahrten erforderlich oder es müssen hochwertigere Deponiestandorte der Klasse II genutzt werden.

Ein klares politisches Bekenntnis zu Deponien als unverzichtbarem Baustein einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist dringend geboten. Es wird zunehmend schwieriger, die entsorgungspflichtigen Körperschaften sowie die betroffenen Kommunen davon zu überzeugen, Deponieraum zu schaffen oder zu genehmigen. Daher sind solche Entscheidungen zumindest auf Landesebene anzusiedeln.

Das Dilemma der bisherigen Praxis von Planfeststellungen und Bedarfsnachweisen wird am Beispiel einer geplanten Deponie in Niedersachen offensichtlich: Die Genehmigung für einen auslaufenden Steinbruch als Deponiestandort wurde zwar nach einem längeren Prozess erteilt, im Kreistag fiel jedoch die Unterstützung für das Projekt kurz vor den Kommunalwahlen. Für den potenziellen Deponiebetreiber heißt das: fünf Jahre vergebliche Planung und ca. 550.000 € Verlust. Zudem bleibt der fortbestehende Mangel an regionalen Deponiekapazitäten.

Wir brauchen daher eine systematische Entwicklung regionaler Deponiekapazitäten über alle Deponieklassen hinweg sowie eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen. Außerdem ist eine gebundene Entscheidung wie im Bundesimmissionsschutzgesetz unumgänglich, sobald die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.