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Eingriffe nur mit Augenmaß

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass eine allgemeine Harmonisierung der unterschiedlichen Steuersysteme der Mitgliedstaaten nicht erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten können so genau das Steuersystem wählen, welches ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Außerdem muss jede gemeinsame Aktion auf EU-Ebene im Steuerbereich den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. Das heißt, die EU-Ebene sollte erst dann tätig werden, wenn einzelstaatliche Aktionen zu keiner wirksamen Lösung führen konnten.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie unterstützt diesen Ansatz.

Über den Wettbewerb der Systeme kann jedes Land erkennen, wo es im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten Vor- oder Nachteile hat und sich entsprechend anpassen. Der BDI geht davon aus, dass sich jeweils die besten Lösungsansätze durchsetzen werden, wodurch sich letztendlich die gesamte EU weiterentwickelt und auch profitiert.

Damit die Bürger und Unternehmen konkret von den Rechtsetzungen der EU im Bereich der Besteuerung profitieren, sollte die EU-Kommission die Probleme von Privatpersonen und Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, aufgreifen. Ihre Bemühungen sollten sich vor allem auf die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für alle Formen der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit konzentrieren. Dazu gehört eine Vielzahl von Aspekten, z.B.:

  • Die Lohn- und Einkommensteuer sollte Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Arbeitgebers über die Grenzen hinweg, so wie von der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorgesehen, nicht im Wege stehen.
  • Bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen muss verhindert werden, dass es zu Doppelbesteuerungen kommt.
  • Die Vorschriften der Umsatzsteuer sollten einen reibungslosen Ablauf des Güter- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt ermöglichen und bürokratische Hürden so weit wie möglich abbauen.

Neben diesen Erleichterungen für Bürger und Unternehmen ist in den letzten Jahren die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und des schädlichen Steuerwettbewerbs zunehmend in den Fokus der EU-Kommission gerückt. Der BDI spricht sich klar gegen jede Form des Betrugs und des unlauteren Wettbewerbs aus. Mit ihren jüngsten Maßnahmen läuft die EU-Kommission jedoch Gefahr, dass viele der in der Vergangenheit erzielten Fortschritte wieder verloren gehen.

Dies lässt sich z.B. an dem Aktionsplan der Kommission zur Unternehmensbesteuerung erkennen. Die dort enthaltenen Maßnahmen können dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen zusätzliche Steuerlasten aufgebürdet bekommen und Wettbewerbsnachteile gegenüber den internationalen Konkurrenten entstehen. Deshalb sollten europäische Initiativen eng mit den Arbeiten auf OECD/G20 Ebene abgestimmt werden und nicht über dort getroffene Beschlüsse hinausgehen.

Daneben werden auch bei der geplanten Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax FTT) die Bedenken des BDI in den Wind geschlagen. Elf Mitgliedsstaaten wollen diese Steuer im Rahmen einer sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“ einführen. Neben den aufgezeigten Auswirkungen auf die Realwirtschaft und betriebliche Altersversorgung und damit auch Arbeitnehmer, sind es vor allem auch ernsthafte rechtliche Bedenken, die am Sinn dieser Steuer zweifeln lassen.

Der BDI plädiert deshalb dafür, dass sich die EU-Kommission an ihre eigenen, oben genannten Maximen erinnert und sich auf die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für alle Formen der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit konzentriert. Die Erhöhung der Steuerlasten oder gar die Einführung neuer Steuern passen nicht dazu.