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EMIS-Abschlussbericht empfiehlt strengere Kontrollen von Fahrzeugemissionen

Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlamentes zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) im Februar 2017 seinen Abschlussbericht sowie daraus folgende Empfehlungen.

Ende Dezember 2015 beschloss das Europäische Parlament, einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung mutmaßlicher Verstöße und Missstände bei der Anwendung des Unionsrechts im Zusammenhang mit Emissionsmessungen in der Automobilbranche einzusetzen. Anlass war das Bekanntwerden von Abgasmanipulationen durch Volkswagen in den USA. Der Ausschuss konstituierte sich im März 2016 und setzte sich aus insgesamt 45 Abgeordneten zusammen. Den Vorsitz übernahm die Belgierin Kathleen Van Brempt (S&D). Berichterstatter waren der Niederländer Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE) und nach einem Wechsel der Deutsche Jens Gieseke (EVP).

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses stellen im Abschlussbericht fest, dass die Euro 6-Emissionsgrenzwerte mit der vorhandenen Technologie eingehalten werden können. Insbesondere die Mitgliedstaaten hätten gegen ihre rechtliche Verpflichtung verstoßen, das Verbot von Abschalteinrichtungen zu überwachen und durchzusetzen. Abweichungen zwischen den im Labor und den auf der Straße gemessenen Stickstoffoxidemissionen seien der Kommission, den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und vielen anderen Beteiligten spätestens seit 2004/2005 bekannt gewesen. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses halten fest, dass Untätigkeit und mangelndes Verwaltungshandeln seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten Verstöße und Missstände bei der Anwendung des Unionsrechts im Rahmen der Abgasmanipulationen darstellen.

Empfehlungen des Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss fordert in seinen Empfehlungen im Wesentlichen drei Punkte: Erstens die rasche Verabschiedung des dritten und vierten RDE-Pakets zur Messung von Emissionen unter realen Bedingungen; zweitens eine deutliche Verstärkung der Marktüberwachung im neuen EU-Rahmen zur Typgenehmigung auf der Grundlage klar definierter Vorschriften und einer eindeutigeren Verteilung der Zuständigkeiten; und drittens eine strengere und wirksamere Durchsetzung der Vorschriften zur Messung von Fahrzeugemissionen in der EU. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass eine strengere Kontrolle auf EU-Ebene die einzige Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Durchsetzung des EU-Emissionsrechts darstelle. Sie schlagen vor, dass die Kommission ermächtigt werden solle, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Bußgelder zu verhängen, wenn die Nichtübereinstimmung von Fahrzeugen festgestellt werde.

Drittes RDE-Paket nicht sofort umsetzbar

Der BDI begrüßt ausdrücklich die Arbeit des EMIS. Es ist richtig und wichtig, Fehlverhalten aus der Vergangenheit aufzudecken und solche für die Zukunft unbedingt zu vermeiden. Die in den Empfehlungen geforderte rasche Verabschiedung des dritten RDE-Paketes ist jedoch kritisch zu sehen. So würde der im dritten RDE-Paket vorgeschlagene Einführungszeitraum bei den Partikelgrenzwerten zu einem Eingriff in laufende Produktzyklen führen und die Planbarkeit gefährden. Eine Umrüstung sämtlicher Modelle während der laufenden Produktion in der angedachten Zeit ist unrealistisch.