Erste Ergebnisse der REFIT-Plattform

Die im Rahmen der Agenda für Bessere Rechtsetzung eingesetzte REFIT-Plattform hat im Juli 2016 erste Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht. Die insgesamt 16 Empfehlungen zur Vereinfachung oder Überprüfung von konkreten Rechtsakten mit Blick auf größere Kohärenz und zum Bürokratieabbau sollen Eingang in das von der EU-Kommission jährlich verabschiedete Arbeitsprogramm für das kommende Jahr finden.

REFIT ist ein von der EU-Kommission ins Leben gerufenes Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung. Ziel ist es, das EU-Recht zu vereinfachen und einen klaren, stabilen und kohärenten europäischen Rechtsrahmens zu gestalten. Zur Umsetzung dieser Zielstellung hat die EU-Kommission Ende 2015 die sogenannte REFIT-Plattform eingerichtet, die die EU-Kommission im Rahmen der Zielstellung des REFIT-Programms auf Basis eigener Expertise mit konkreten Empfehlungen unterstützen soll.

Die Plattform besteht aus zwei ständigen Gruppen: Sachverständige aus den 28 Mitgliedstaaten (Gruppe der Regierungsvertreter) sowie 20 Experten aus Wirtschaft, Sozialpartnerschaft und Zivilgesellschaft (Gruppe der Interessenträger). Die Sicht der Wirtschaft wird durch BUSINESSEUROPE vertreten. Mitglied der Gruppe der Interessenträger sind außerdem je ein Vertreter des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen. Die Mitglieder beider Gruppen sind hier einsehbar: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/refit-platform/index_de.htm#members

Die Gruppe hat am 29. Januar 2016 hat ihre Tätigkeit aufgenommen und bis Juli 2016 insgesamt 16 Empfehlungen aus verschiedenen Politikbereichen verabschiedet. Darunter fallen Überprüfungen und Vereinfachungsvorschläge aus dem Bereich der Binnenmarktpolitik (so z.B. zur Bauprodukteverordnung oder zur besseren Funktionsweise des einheitlichen Ansprechpartners im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie), der Überprüfung der Kohärenz von Berichtspflichten im Bankensektor oder Empfehlungen zu kollidierenden Definitionen im Beihilferecht. Insgesamt vier Empfehlungen stammen aus den Bereichen Steuern und Zollunion, darunter teilweise heftig diskutierte Vorschläge zum „Reverse Charge“-Mechanismus (Umsatzsteuer-Umlageregelung), einem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer-Informationsportal oder zu standardisierten Mehrwertsteuererklärungen. Die Empfehlungen erstrecken sich auf Vereinfachungsvorschläge im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt- Gesundheits- und Lebensmittelrecht, Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (so zur E-Privacy Richtlinie) sowie in den Bereichen der Regionalpolitik und Statistik. Eine Übersicht der Empfehlungen kann hier abgerufen werden: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/refit-platform/index_de.htm#recommendations

Die Mitglieder der REFIT-Plattform treffen sich regelmäßig im Rhythmus von 4-6 Wochen. Dabei tagen die Gruppe der Regierungsvertreter und die der Interessenträger zunächst getrennt voneinander, tauschen sich zur Bewertung der jeweiligen individuellen Vorschläge aber in gemeinsamen Sitzungen regelmäßig aus. Über die jeweiligen Empfehlungen wird mit der Mehrheit der Stimmen beider Gruppen entschieden.

Um den Umfang an Vorschlägen zu bewältigen, haben die Mitglieder beider Arbeitsgruppen, Arbeitsmethoden entwickelt. Da sich REFIT vorrangig auf Rechtsakte bezieht, die bereits in Kraft und durch die Mitgliedstaaten umgesetzt sind, hat sich die Gruppe der Interessenträger mehrheitlich dafür entschieden, grundsätzlich keine Vorschläge zu Rechtsakten zu prüfen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden oder im Rahmen des Sozialen Dialogs diskutiert werden.

Zudem werden die einzelnen Vorschläge zunächst den einschlägigen Politikbereichen zugeordnet. Die Gruppen entscheiden dann, welche Politikbereiche prioritär behandelt werden sollen und bestimmen für den Bereich oder einzelne Vorschläge jeweils einen Berichterstatter aus ihrer Mitte.

Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen können die Mitglieder ebenfalls eigene Empfehlungen zu horizontalen Fragen verabschieden. So arbeiten derzeit mehrere Mitglieder der Gruppe der Interessenträger an Empfehlungen zu den Konsultationsmechanismen der EU-Kommission, also den Möglichkeiten der Einbeziehung von Stakeholdern und der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung.

Kommissionsvizepräsident Timmermanns, der der REFIT Plattform vorsteht, zeigt sich zufrieden über den Fortgang der Arbeiten. Die Stellungnahmen fließen in das jeweilige Arbeitsprogramm ein. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, den Umfang des Arbeitsaufwandes zu bewältigen, funktionierende Arbeitsmethoden zu entwickeln, die Interaktion zwischen der Gruppe der Regierungsvertreter und der Gruppe der Interessenträger sicherzustellen und ausreichende Transparenz über die Arbeit der Plattform zu gewährleisten, befindet sich die REFIT-Plattform auf einem sehr guten Weg. Ihre Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Europäischen Rechtsrahmens und zum Bürokratieabbau, der letztlich dazu beitragen kann, Mehrkosten für Unternehmen und Adressaten von Rechtsakten einzusparen.