EU-Kommission fordert im Frühjahrspaket Reformen ein

Im Frühjahrspaket stellt die Europäische Kommission länderspezifische Empfehlungen vor. Für Deutschland hält sie eine ausgewogene Liste bereit. Die EU-Kommission nimmt mit den länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters im Mai veröffentlicht wurden, Bezug auf die Reformprogramme der nationalen Regierungen. Teil des Frühjahrspakets sind zudem Maßnahmen zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP). Ziel der Kommission ist es, eine Richtschnur für künftige Reformvorhaben in den EU-Mitgliedstaaten vorzugeben.

Maßnahmenkatalog für Deutschland

Für Deutschland schlägt die Europäische Kommission eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation vor. Außerdem solle das Steuersystem deutlich effizienter werden. Wenn die Politik insbesondere die Körperschafts- und Gewerbesteuer vereinfache und die Steuerverwaltung modernisiere, wären Unternehmen zu mehr Investitionen bereit. Von beiden Vorschläge würde die Wirtschaft profitieren. Deshalb unterstützen BDI und BDA das Frühjahrspaket der Kommission.

Arbeit entlasten anstatt frühe Rente fördern

Auch die dritte Empfehlung für Deutschland, stärkere Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen sowie den Faktor Arbeit zu entlasten, ist richtig. Die von der Großen Koalition geschaffene Rente mit 63 konterkariert dagegen die Bemühungen, die Altersvorsorge auf eine solide, nachhaltige Basis zu stellen. Zu Recht bezweifelt die EU-Kommission in ihrer Empfehlung für Deutschland, ob künftige Reformen die damit verbundenen Anreize für einen frühen Renteneintritt überhaupt ausgleichen können. Richtigerweise thematisiert die Kommission erneut die notwendige Reduzierung der Belastung von Arbeit durch Steuern und Abgaben.

Stabilitätspakt: Spanien und Portugal auf Bewährung

Die mit Spannung erwartete Entscheidung der EU-Kommission zur Einleitung eines sanktionsbehafteten Defizitverfahrens gegen Spanien und Portugal wurde auf Juli 2016 vertagt. Beide Länder konnten ihre Defizitquoten nicht unter die erlaubte Grenze von drei Prozent senken, sondern verfehlten die Vorgabe mit 5,1 Prozent (Spanien) bzw. 4,4 Prozent (Portugal). Beiden Ländern wird damit mehr Zeit zur Ordnung ihrer Staatsfinanzen eingeräumt. Allerdings darf der SWP nicht permanent unter Verweis auf politische Sondersituationen unterlaufen werden. Aus Sicht von BDI und BDA sind die fiskalischen Stabilitätsvorgaben ein zentrales Element zur nachhaltigen Sicherung der Gemeinschaftswährung.