EU muss sich an internationalen Standards ausrichten

Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben die Entscheidung über die Umsetzung des OECD-BEPS-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen in Europa vertagt. Dazu äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

„Die Regeln der EU müssen sich so eng wie nur möglich an internationalen Standards ausrichten. Nur so lassen sich Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen im Verhältnis zu Drittstaaten vermeiden. Die Vertagung der grundsätzlichen Entscheidung über die Richtlinie ist im Sinne ihrer inhaltlichen Qualität. Wir begrüßen die angekündigte Erklärung von EU-Kommissar Pierre Moscovici. Die EU-Kommission will mit der Richtlinie keinen allgemeinen Mindeststeuersatz für die Unternehmen in den Mitgliedsstaaten festschreiben. Zudem hat er deutlich gemacht, dass die Unternehmensbesteuerung in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten verbleibt. Dies sind zwei zentrale Elemente zur Sicherung der Standortattraktivität von Europa.“