Europäische Kommission räumt Schwachstellen bei Finanzmarktregulierung ein
Angesichts der Vielzahl regulatorischer Vorschriften, die als Antwort auf die globale Banken- und Finanzkrise ergriffen wurden, hatte die Europäische Kommission im Herbst 2015 eine kritische Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestands in Gang gesetzt. Zur Unterstützung eines kohärenten und zielgerichteten Regelwerks führte sie seinerzeit eine Konsultation durch, an der sich auch der BDI beteiligt hatte.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wurden zahlreiche Maßnahmen aufgezeigt, die Inkonsistenzen zwischen diversen Regulierungsvorhaben, falsche Steuerungsanreize, Mehrfachbelastungen des Finanzsektors und eine zunehmende Risikoverschiebung auf die Unternehmen der Realwirtschaft aufweisen. Diese Unzulänglichkeiten sind auch hohe Hürden für eine funktionierende Kapitalmarktunion.
Die Kommission hat mittlerweile die Antworten ausgewertet, dabei werden auch Vorschläge für Abhilfe und Korrektur von Fehlregulierungen gemacht. Dies betrifft beispielsweise den Bereich überflüssiger bzw. übertriebener Berichtspflichten, die nicht nur für Banken, sondern mittlerweile auch für deren Industriekunden zu hohem bürokratischen Aufwand führen. BDI und DIHK hatten dazu seinerzeit diverse Beispiele angeführt. Die Kommission sagt zu, dem Proportionalitätsgrundsatz mehr zu entsprechen.
Ausführlich geht die Kommission insbesondere auf neue aufsichtsrechtliche Vorgaben ein, die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht momentan diskutiert (Stichwort Basel IV). Die Baseler Vorschläge führen zu erheblichen zusätzlichen Kapitalanforderungen für Banken, die die Kreditfinanzierung der Unternehmen verteuern. Die Negativwirkungen mögen momentan durch das Niedrigzinsumfeld und die geringe Kreditnachfrage überlagert werden. Es besteht aber die Sorge, dass bei einem Anspringen der Konjunktur die Regulatorik neue Daten setzt.
Positiv ist, dass die Kommission an dem KMU-Unterstützungsfaktor festhalten wird und diesen noch weiter auszubauen gedenkt. Dies stellt sicher, dass die Eigenkapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen auch in Zukunft nicht erhöht werden. Der BDI setzt sich seit längerem für eine solche Regelung ein.
Fehlentwicklungen bei der Regulierung korrigieren
Die vorliegenden Ergebnisse der Sondierung sollten zum Ausgangspunkt einer systematischen Überarbeitung des EU-Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen genommen werden. Dabei muss stärker als bisher Rücksicht auf die Finanzierungsbelange der Realwirtschaft genommen werden. Bereits jetzt haben Unternehmen außerhalb des Finanzsektors eine erhebliche Regulierungslast in Form einer Verteuerung der Finanzierung oder eines erheblich erschwerten oder verteuerten Risikomanagements sowie eines übermäßigen Bürokratieaufwands zu tragen. Aber auch Belastungen, die zunächst scheinbar nur die Finanzwirtschaft treffen, können langfristig deren Fähigkeit zur Bereitstellung wichtiger Finanzierungsangebote für die Wirtschaft einschränken. Zudem muss bei der Regulierung sowohl europäisch wie international auf gleiche Wettbewerbsbedingungen geachtet werden und eine Benachteiligung der europäischen Finanzwirtschaft und der von ihr finanzierten Unternehmen ausgeschlossen werden. Bleibt zu hoffen, dass die Kommission die Zeichen der Zeit erkennt und die richtigen Schlussfolgerungen aus der vorliegenden Bestandsaufnahme zieht.