Grenzüberschreitend tätige Unternehmen werden benachteiligt

Zum Aktionsplan der EU-Kommission für eine bessere Unternehmensbesteuerung äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

"Der Aktionsplan der EU-Kommission geht in die falsche Richtung. Mit den vorgelegten Vorschlägen einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (CCCTB) hat die Kommission ihr ursprüngliches Ziel aus den Augen verloren. Sie wollte die Rahmenbedingungen für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, verbessern. Stattdessen zielt die neue Strategie in erster Linie auf Missbrauchsvermeidung.

Der BDI unterstützt einen fairen Steuerwettbewerb innerhalb der EU. Die Maßnahmen des Aktionsplans gehen aber über dieses Ziel hinaus und benachteiligen grenzüberschreitend tätige Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Eine effektive Besteuerung von Gewinnen darf nicht zu einer verstärkten Doppelbesteuerung von Unternehmen führen. Vielmehr müssen EU, OECD/G20 und Nationalstaaten ihre Maßnahmen eng miteinander abstimmen, um nicht Wachstum und Jobs in der EU zu gefährden.

Kritisch sieht der BDI auch die Pläne für erweiterte Offenlegungspflichten in großen Unternehmen (Country-by-Country-Reporting). Der Austausch von häufig sensiblen Unternehmensdaten für eine korrekte Besteuerung muss in den Händen der zuständigen staatlichen Stellen liegen. Nur dann sind die Vertraulichkeit der Daten und der verantwortungsvolle Umgang damit gewährleistet. Eine vollständige Offenlegung aller steuerrelevanten Angaben gegenüber den Steuerbehörden ist für die Unternehmen selbstverständlich."