GWB-Novelle verstößt gegen Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld

Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich anlässlich der heutigen Lesung im Bundestag zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

 „Die vorgesehene Konzernhaftung im Rahmen der GWB-Novelle verstößt gegen den Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld. Eine Konzernhaftung unabhängig vom Verschulden ist verfassungswidrig. Dies belegen zwei wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des BDI. Jetzt bleibt die Entscheidung bei den Gerichten hängen.   Durch die Konzernhaftung fällt das bisherige international anerkannte Haftungsprivileg für die juristische Person weg – also dass das Mutterunternehmen für Verbindlichkeiten seiner Tochtergesellschaften nicht mit dem gesamten Unternehmensvermögen einstehen muss. Die geplante Neuregelung läutet einen Paradigmenwechsel im Haftungs- und Gesellschaftsrecht ein. Mit dem Wegfall des Haftungsprivilegs entfallen für Unternehmen Anreize zu investieren. Damit drohen dem Standort nun Wettbewerbsnachteile.“