Industrie bezieht in der Debatte um Chinas Marktwirtschaftsstatus Stellung zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission

In einem aktuellen Papier wertet der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den Reformvorschlag der EU-Kommission als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert aber gleichzeitig an mehreren Stellen Nachbesserungen.

Kurz nach dem Ablaufen einer Übergangsregelung im WTO-Beitrittsprotokoll Chinas am 11. Dezember 2016, hatte China Klage bei der WTO gegen die EU erhoben. Mittlerweile hat die WTO die Klage angenommen und ein Streitschlichtungspanel eingerichtet. Der aktuelle Gesetzesvorschlag der EU-Kommission soll den Ansprüchen, die China aus seinem WTO-Beitrittsprotokoll ableitet, Rechnung tragen. Der Vorschlag würde die EU-Antidumping-Grundverordnung so anpassen, dass einzelne Länder in Zukunft generell nicht mehr in Markt- und Nicht-Marktwirtschaften unterschieden werden. Stattdessen sollen alternative Berechnungsmethoden in Antidumping-Verfahren nur noch dann Anwendung finden, wenn in einem bestimmten Markt erhebliche Verzerrungen festgestellt werden. Nach Einschätzung der EU-Kommission sind die vorgeschlagenen Preisberechnungsmethoden WTO-konform. Das Europäische Parlament und der Rat der EU sind nun zur Entscheidung über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission aufgefordert.

Aus Sicht der deutschen Industrie zeigt der neue länderneutrale Ansatz der Kommission grundsätzlich einen gangbaren Kompromissweg auf. Allerdings bleibt der Gesetzesvorschlag an vielen Stellen noch zu wage. So bestehen zum Beispiel einige Unklarheiten in Bezug auf die Berichte zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen in einzelnen Ländern oder Sektoren, die die Kommission in Zukunft anzufertigen plant, um Unternehmen den nötigen Nachweis von Marktverzerrungen zu erleichtern. In seiner aktuellen Bewertung des Kommissionsvorschlages fordert der BDI die EU-Kommission deshalb dazu auf, die geplanten Berichte in regelmäßigen zeitlichen Abständen bedarfsgerecht, transparent und zügig zu erstellen. Insgesamt muss die Reform der EU-Antidumpinginstrumente sicherstellen, dass europäische Unternehmen sich auch in Zukunft WTO-konform und auf effiziente Weise gegen unfaire Handelspraktiken unionsfremder Hersteller schützen können.