Industrieunternehmen sind keine Schattenbanken
Ohne einen expliziten Ausnahmetatbestand würden solche Finanzierungsgesellschaften unter den Begriff der Schattenbanken fallen. Zudem sollen gemäß EBA alle Verbriefungszweckgesellschaften undifferenziert als Schattenbanken betrachtet werden. Dies könnte aktuelle Initiativen zur Schaffung eines europäischen Marktes für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen konterkarieren. Der BDI hat hierzu eine kritische Stellungnahme abgegeben.