Keine nationalen Alleingänge

Der BDI begrüßt nachhaltige Korruptionsbekämpfung sowie eine Fortentwicklung des gesetzlichen Rahmens.

Für die deutsche Industrie ist Korruptionsbekämpfung ein wichtiges Thema, daher begrüßt der BDI eine Fortentwicklung des gesetzlichen Rahmens. Allerdings müssen sich neue Regelungen harmonisch in das bestehende Strafrecht einfügen und dürfen – im internationalen Vergleich – nicht zu nationalen Alleingängen führen.

Aus Sicht des BDI ist insbesondere die geplante Neufassung des § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr) abzulehnen. Die Erweiterung der Vorschrift begegnet grundsätzlichen systematischen Bedenken und weist erhebliche Schwächen in der Formulierung auf, so dass sich ein weitgehend unbestimmter Tatbestand ergibt.