Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Energieversorgung

© Fotolia/Sven Petersen

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Eigenstromversorgung neu geregelt

Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beschlossen. Mit den darin verabschiedeten Änderungen wird das auf Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

Zudem werden die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Eigenversorgung neu strukturiert und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht hergestellt.

Änderungen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Die Förderung für mittelgroße KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MW elektrischer Leistung und für innovative KWK-Systeme wird in Zukunft ausgeschrieben. Die Eckpunkte hierfür sind im Gesetz enthalten, die Details zur Umsetzung wird eine Verordnung Mitte 2017 regeln. Die Ausschreibungen sollen im Winter 2017/18 beginnen. Die Privilegierung der stromkostenintensiven Industrie von der KWKG-Umlage wird an die besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017 angepasst: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird ebenfalls beim KWKG entlastet.

Unternehmen allerdings, die die besondere Ausgleichsregelung im EEG nicht in Anspruch nehmen könnten und daher künftig die volle KWK-Umlage zahlen müssen, sind besonders negativ betroffen. Insbesondere im Mittelstand führt die neue Regelung dazu, dass einzelne Unternehmen hohe Belastungen zu verkraften haben.

Änderungen Eigenversorgung (EEG)

Der Eigenverbrauch bleibt nur bei Bestandsanlagen vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen jedoch dauerhaft um mindestens 80 Prozent entlastet, d. h. sie zahlen dann 20 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage.

Für Neuanlagen gibt es keine Änderungen gegenüber dem EEG 2014: Die Eigenversorgung wird bei Neuanlagen grundsätzlich mit der vollen EEG-Umlage belastet und reduziert sich bei neuen erneuerbaren und hocheffizienten KWK-Anlagen auf 40 Prozent der EEG-Umlage.

Der BDI hat den Prozess des Änderungsgesetzes eng begleitet und entsprechende Stellungnahmen verfasst.