„Made in Germany“: Was uns stark macht!

In einer gemeinsamen Erklärung mit den Verbänden BDA, DIHK und ZDH zum Münchener Spitzengespräch setzt die deutsche Wirtschaft drei Schwerpunkte im Frühjahr 2017.

Die deutsche Wirtschaft setzt im Frühjahr 2017 drei Schwerpunkte:  

  • freien Handel und offene Märkte,
  • Europa stärken,
  • wettbewerbsfähiges Deutschland.  

Sie sind – neben hohem Qualifikationsniveau und innovativer Kraft der Unternehmen – die Basis für „Made in Germany“ und machen unser Land stark.    

Wohlstand durch freien Handel und offene Märkte sichern

Kaum ein anderes Land lebt wie Deutschland von grenzüberschreitend offenen Märkten. Beinahe jeder vierte Arbeitsplatz hängt am Export. Handel, offene Märkte und freier Kapitalverkehr sind gelebte Freiheit. Sie ermöglichen eine stetige Innovationskraft und somit den Erhalt von Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland und weltweit. Die deutsche Wirtschaft setzt sich entschieden für die Weiterentwicklung des regelbasierten multilateralen Handelssystems mit offener, fairer und wertebasierter Ausrichtung ein. Dazu ist nicht nur die zügige Ratifizierung des CETA-Abkommens in den nationalen Parlamenten notwendig, sondern auch der Ausbau weltweiter Partnerschaften.    

Europa durch Handlungsfähigkeit stärken

Angesichts der globalen Herausforderungen hat die Festigung der Europäischen Union zusätzliche Bedeutung. Die EU-Mitgliedstaaten sind weiter gefordert, durch Strukturreformen eigene angemessene und überzeugende Schritte zur Stärkung von Produktivität und Wachstum durchzuführen. Nur durch eine verantwortungsbewusste und wachstumsorientierte Fiskalpolitik können sie das Vertrauen der Märkte in ihre Kreditfähigkeit gewinnen. Nicht nur für die weiteren wirtschaftspolitischen Weichenstellungen, sondern auch angesichts der wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen muss die Europäische Union ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Dies erfordert die Konzentration der Europäischen Agenda auf ihre unabdingbaren und unverzichtbaren gemeinsamen Kernbereiche. Weitere Integrationsschritte müssen dabei die Grundsätze der Subsidiarität und der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten berücksichtigen.    

Deutschland fit für die Digitalisierung machen

Gute Investitions- und Innovationsbedingungen setzen einen schnellen Infrastrukturausbau voraus. Glasfaser ist heute die „neue“ Autobahn. Hier besteht in Deutschland weiterhin gravierender Nachhol- und Beschleunigungsbedarf. Die Digitalisierung hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt: Der flächendeckende Netzausbau schafft neue Möglichkeiten und Flexibilitäten z.B. bei der orts- und zeitunabhängigen Verwirklichung von Ideen oder für neue zeitgemäße Arbeitsmodelle. Dies kann die Standortwahl wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Dafür muss jedoch auch der notwendige Rahmen für diese flexiblen Arbeitszeitmodelle geschaffen werden. Das trägt auch zur Sicherung der Fachkräfte von morgen bei. Die sich rasch entwickelnde Plattformökonomie muss allen Unternehmen größenunabhängig faire Wettbewerbspotenziale eröffnen. Grundlage für eine breite Akzeptanz und Nutzung der Chancen der Digitalisierung ist die Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit.    

Berufliche Bildung stärken

Die berufliche Bildung ist ein Grundpfeiler für die Stärke und die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und somit für „Made in Germany“.  Neben der dualen Erstausbildung ist künftig gerade die berufliche Fort- und Weiterbildung auszubauen und zu stärken, insbesondere auch zur Vermittlung digitaler Kompetenzen. Hierzu muss die flächendeckende personelle, materielle und finanzielle Ausstattung und Förderung, die neben den Berufsschulen und der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung auch die Einrichtungen und Absolventen der Höheren Berufsbildung fokussiert, hohe bis höchste Priorität haben. An Investitions- und Förderprogrammen des Bundes und der Länder müssen Berufsschulen in gleicher Weise beteiligt werden wie allgemeinbildende Schulen. Gerade auch im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der grenzüberschreitenden Qualifikationsanerkennungen müssen in der Europäischen Union weiterhin strikt die Leitlinien der Subsidiarität und des Ziellandprinzips gelten.