MiFID II: Vorschläge für Nebentätigkeitsregeln praxisgerecht definieren

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat regulatorische technische Standards zur überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II vorgelegt. Die Regeln werden die europäischen Sekundärmärkte erheblich verändern und auch weitreichende Auswirkungen auf die Industrie haben. Nach Auffassung des BDI sind die von ESMA vorgelegten Standards nicht praxisgerecht.

Ob die MiFID-Nebentätigkeitsausnahme von nicht-finanziellen Unternehmensgruppen in Anspruch genommen werden kann, hängt maßgeblich davon ab, wie deren kommerzielles Hauptgeschäft abgegrenzt wird. Dazu sollte als Proxy ein sogenannter „capital employed test“, der bereits in einem frühen Diskussionsstadium von ESMA vorgeschlagen wurde, als zusätzliche Option vorgesehen werden. Aus gegebenem Anlass haben der BDI und weitere 18 deutsche und europäische Wirtschaftsverbände Kommission, Parlament und Rat aufgefordert, die Möglichkeiten des Prüfungsvorbehalts zu nutzen und die vorliegenden Vorschläge für die Nebentätigkeitsregeln zu modifizieren.