Neue Prospektvorschriften: besserer Zugang zu den Kapitalmärkten für Unternehmen

Die Prospektvorschriften werden modernisiert, auch um mittelständischen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Die Publizitätsregeln sollen hinsichtlich Anlegerschutz und Vermeidung bürokratischer Lasten der Emittenten besser ausbalanciert werden. Im Trilog wurde jetzt ein akzeptabler Kompromiss gefunden.

Die Prospektverordnung zielt darauf ab, eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssten, zu beseitigen. Zu den wichtigsten Neuerungen im europäischen Prospektrecht gehören u. a.:

  • Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht für kleinere Emissionen,
  • weniger komplexe Prospektanforderungen für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU), die sich auf den europäischen Märkten finanzieren möchten,
  • generell schlankere Prospektvorgaben,
  • die Erleichterung von Sekundäremissionen börsennotierter Unternehmen,
  • beschleunigte und vereinfachte Regelungen für aktive Emittenten
  • sowie eine einheitliche Anlaufstelle für alle EU-Prospekte.  

Der BDI unterstützt die Neufassung des Prospektrechts. Das Vorhaben ist eine weitere Etappe auf dem Weg zur Kapitalmarktunion. Für Emittenten bedeuten die Änderungen einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand und eine erhebliche finanzielle Entlastung. Darüber hinaus wird die Eigenkapitalbeschaffung erleichtert.

Tatsächlich führen die geltenden Regelungen des Wertpapierrechts oft zu hohen Belastungen für Emittenten. Erweiterte und neue Ausnahmen von der Prospektpflicht sowie weniger komplexe Anforderungen an die Erstellung eines Prospekts – wie z. B. der   sogenannte EU-Wachstumsprospekt – könnten insbesondere mittelgroßen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt vereinfachen. Inwieweit der Mittelstand diese Möglichkeiten in der Praxis nutzt, muss sich zeigen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Ratingstruktur von KMU und insbesondere Anlagevorschriften für Fonds und Versicherungen den Erwerb entsprechender Wertpapiere möglicherweise verhindern. Ohne diese Investoren ist eine ausschließliche Platzierung bei Privatanlegern allerdings nicht realistisch, weil dann ein angemessenes Market Making nicht gewährleistet werden kann.

Zu den noch offenen Fragen des zuletzt im Trilog gefundenen Kompromisses gehört auch die Umsetzung der Vorgaben zur Darstellung von Risikofaktoren bei der Prospekterstellung. Die genaue Ausgestaltung muss rechtssicher im Rahmen der Level 2-Maßnahmen geklärt werden. Um die intendierte Förderung der Kapitalaufnahme zu erreichen, dürfen die geplanten Änderungen nicht zu mehr Verwaltungsaufwand in den Unternehmen führen. Dies könnte den Emissionsprozess verlangsamen und dem Ziel der Kapitalmarktunion zuwiderlaufen.

Die Prospektverordnung wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten.