Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Mehr als 70 Teilnehmer sind der Einladung des BDI zum Seminar zu „Neuerungen der Gefahrstoffverordnung“ kurz vor Weihnachten gefolgt.

Zur Information sowohl der Industrieverbände als auch der betroffenen Unternehmen und zur Ausarbeitung einer einheitlichen Wirtschaftsposition hat der BDI am 18. Dezember 2015 ein Seminar zu „Neuerungen der Gefahrstoffverordnung“ durchgeführt, in dem alle Facetten der neuen Gefahrstoffverordnung beleuchtet wurden. Mehr als 70 Teilnehmer folgten der Einladung.

Intention, Umfang und Schwerpunkte der Novelle wurden im Eingangsvortrag von Astrid Smola, stellvertretende Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vorgestellt. Nicht nur die CLP-Verordnung, sondern auch die EU-Biozidverordnung und weitere europäische Vorschriften erfordern eine Anpassung des deutschen Rechts. Ein weiterer Schwerpunkt sind neue Regelungen für krebserzeugende Gefahrstoffe einschließlich neuer Vorschriften für asbesthaltige Baumaterialien bei Renovierungsarbeiten an älteren Gebäuden. Herbert Bender, BDI, zeigte die spezifischen Änderungen auf, die durch die Umstellung auf die CLP-Verordnungen ausgelöst wurden. An mehreren Beispielen verdeutlichte er die Probleme, die aus wichtigen europäischen Vorschriften insbesondere für KMU erwachsen.

Martin Wieske, Wirtschaftsvereinigung Metalle, erläuterte das neue Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe, das vollständig in die Gefahrstoffverordnung implementiert wird. Auch wenn das ambitionierte neue Risikokonzept von der Industrie einvernehmlich mitgetragen wird, müssen spezifische Umsetzungsprobleme in konkreten Branchen bei bestimmten Kanzerogenen pragmatisch im Interesse der Unternehmen als auch der Beschäftigten gelöst werden. Das Angebot der Berufsgenossenschaften in Umsetzung der Betreiberpflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zur Umsetzung von TRGS 410 stellte Roger Stamm, IFA, vor. Mit der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED), im Internet auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugänglich, haben insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen eine einfache Möglichkeit, das rechtlich vorgegebene Expositionsverzeichnis für Beschäftigte zu führen, die durch krebserzeugende Gefahrstoffe gefährdet sind.

Wünsche und Forderungen der Bauindustrie und des Zentralverbandes des deutschen Handwerks sowohl an das BMAS als auch an andere Branchen der Wirtschaft stellte Antje Eichler vom Hauptverband der deutschen Bauindustrie vor. Bereits mit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung wurden die Regelungen des Explosionsschutzes in die Gefahrstoffverordnung verschoben. Hans-Juergen Gross, Bayer Technology Services, zeigte in seinem Vortrag anschaulich das Zusammenspiel der gültigen Vorschriften des technischen Regelwerks für Gefahrstoffe (TRGS) und der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS). Ausführlich erläuterte er die zusätzlich gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu beachtenden Prüfpflichten.

Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung resultieren aus der EU-Biozidverordnung. Die künftigen Anforderungen an Sachkundepflicht, Befähigungsschein und Schutzmaßnahmen illustrierte Torsten Wolf, Bezirksregierung Düsseldorf, in seinem Vortrag.

In der anschließenden Diskussion wurde der weitere parlamentarische Weg im Gesetzgebungsverfahren verdeutlicht: Der Referentenentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung wird den beteiligten Kreisen im Januar zur Verfügung gestellt, die Verbändeanhörung wird in ca. zwei Monaten stattfinden. Der Verordnungsentwurf soll noch vor der Sommerpause fertiggestellt werden, die Beratungen im Bundesrat sind für den Herbst vorgesehen. Die Verabschiedung ist bei zügigen Beratungen bis Jahresende möglich.