Neuregelungen müssen sich harmonisch in das Strafrecht einfügen

Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich zum Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung.

„Es ist eine Selbstverständlichkeit, Korruption zu bekämpfen. Wenn internationale Vorgaben dies verlangen, muss auch der gesetzliche Rahmen weiterentwickelt werden. Dabei darf die Politik aber keine nationalen Alleingänge führen. Die neuen Regelungen müssen sich harmonisch in das bestehende Strafrecht einfügen. Die geplante Neufassung der Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist sehr unklar formuliert. In der aktuellen Fassung würde das für erhebliche Rechtsunsicherheit in Unternehmen und bei den Mitarbeitern sorgen. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.“