Ohne Not werden grundlegende Rechtsprinzipien geopfert

Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich zum Beschluss des Bundeskabinetts zur 9. GWB-Novelle.

„Die vom Kabinett vorgeschlagene Konzernhaftung im Kartellbußgeldrecht ohne eigenes Verschulden verstößt gegen das Grundgesetz, namentlich gegen das Rechtsstaatsprinzip. Ohne Not werden grundlegende Rechtsprinzipien des deutschen Haftungs- und Gesellschaftsrechts geopfert. Um die sogenannte Wurstlücke zu schließen, wäre die Haftung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgers für den Bußgeldschuldner vollkommen ausreichend gewesen. Die Vorschläge führen zu einer Strukturhaftung für sämtliche Mehrheitsgesellschafter und hierzulande zu einer strengeren Regelung als auf EU-Ebene. Die eine Lücke wird doppelt und dreifach geschlossen.“