Rechtssicherheit auf Dauer sicherstellen

Der BDI sieht in der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Rechtsgrundlage für energieintensive Unternehmen.

"Mit der plangemäßen Verabschiedung der Reform gibt es für viele energieintensive Unternehmen nun endlich eine Rechtsgrundlage, mit der sie die existenziell wichtigen EEG-Entlastungen für das kommende Jahr erhalten können. Das ist aus unserer Sicht erfreulich.

Der Bestandsschutz von Industrie-Eigenstromanlagen muss auf Dauer sichergestellt sein, eine Belastung durch die EEG-Umlage ist inakzeptabel. Die noch in letzter Sekunde aufgenommenen Änderungen beim Bestandsschutz beschädigen die neu gewonnene Rechtssicherheit in zentralen Punkten. Das schadet dem Investitionsstandort Deutschland.

Weitere Unsicherheit schafft auch das von der EU-Kommission aufgebrachte Thema, wie ausländischer Erneuerbaren-Strom im deutschen Fördersystem zu behandeln ist. Der BDI ist grundsätzlich für eine internationale Öffnung der Erneuerbaren-Förderung. Dadurch dürfen aber keinesfalls die Kosten im Fördersystem zusätzlich steigen.

Die immer komplexeren Wechselwirkungen im Energiesystem offenbaren zunehmend die Grenzen des EEG. Deutschland kann hier nicht alleine erfolgreich sein. Wir brauchen dringend eine Strategie zur schrittweisen Europäisierung der Energiepolitiken", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.