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Wettbewerbsfähige Unternehmensteuern in Deutschland

Zukunftsorientierte finanz- und steuerpolitische Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für einen krisenfesten Wirtschaftsstandort Deutschland. Der BDI zeigt in einer neuen Studie, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für die Unternehmen ein Standortnachteil sind. Die Studie zeigt auf, in welchen Bereichen Deutschland gefordert ist, zu seinen Wettbewerbern aufzuschließen.

Im internationalen Wettbewerb gewinnen die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland zunehmend an Bedeutung. Andere mit Deutschland im Wettbewerb stehende Industriestaaten nehmen Steuersenkungen vor und verbessern ihre Investitionsbedingungen für die Unternehmen. In Deutschland liegt die letzte größere Unternehmensteuerreform mittlerweile zehn Jahre zurück. Zudem bleibt die Bundesregierung bislang Antworten auf steuerliche Verbesserungen, insbesondere in den USA, aber auch in Frankreich und in Großbritannien, schuldig.

Bundesregierung bleibt bislang klares Konzept schuldig

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält kein klares Konzept, wie die Bundesregierung in der Steuer- und Finanzpolitik die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland nachhaltig sichern will. Vor diesem Hintergrund hat der BDI hat seine Prioritäten zur Verbesserung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland vorgelegt und fordert langfristig, das Ziel einer international vergleichbaren Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent in den Blick zu nehmen. Im Vergleich zu dem EU-Durchschnitt von rund 22 Prozent ist Deutschland mit einer effektiven Steuerbelastung der Unternehmen von rund 32 Prozent mittlerweile Hochsteuerland.

Dauerhaft wird sich Deutschland keine höhere Steuerbelastung als andere Industriestaaten leisten können. Die Weichen für eine international vergleichbare Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland müssen jetzt gestellt werden. Hierfür sind insbesondere folgende wichtige Steuerstrukturreformen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung weiterhin am Unternehmensstandort Deutschland sicherzustellen:

Was ist zu tun?

  • Steuerbelastung von max. 25 Prozent sicherstellen
  • Einstieg in eine steuerliche Forschungsförderung für alle Unternehmen
  • Reform des Außensteuerrechts (Hinzurechnungsbesteuerung)
  • Gewerbesteuer reformieren
  • Zinssätze im Steuerrecht absenken
  • Effiziente Neuregelung der Grundsteuer verabschieden

Ansprechpartner


  • Dr. Monika  Wünnemann

    Dr. Monika Wünnemann

    Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik
    BDI e.V.

    +493020281507
    +493020282507
    M.Wuennemann@bdi.eu