Andreas Theuer © thyssenkrupp Steel Europe AG

TA Luft: Industrie kritisiert BMUB-Entwurf in Verbändeanhörung

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat für die Zulassung und den Betrieb von mehr als 50.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland eine sehr große Bedeutung. Andreas Theuer von der thyssenkrupp Steel Europa AG erklärt, dass die geplanten Verschärfungen in der TA Luft einen großen Mehraufwand im Anlagenbetrieb und in den Genehmigungsverfahren bedeuten. Ohne erhebliche Nachbesserungen lehnt die Industrie diesen Vorschlag daher als völlig unzureichend ab.

Über 150 Teilnehmer, viele von den Mitgliedsverbänden des BDI, hatten im Dezember 2016 Gelegenheit, den Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in der Verbändeanhörung ihre Anmerkungen zum Entwurf darzustellen. Für den BDI erläuterte Andreas Theuer als Vorsitzender des BDI-Arbeitskreises Immissionsschutz die Kernforderungen:

Die Novelle, die nun vor uns liegt, beschränkt sich keineswegs auf den unbedingt notwendigen Anpassungsbedarf. Wir finden Regelungsentwürfe, die massive Verschlechterungen der Rahmenbedingungen industriellen Handels in Deutschland nach sich ziehen werden.

Wir stellen leider immer wieder fest, dass das europäische Immissionsschutzrecht im BMUB scheinbar keinen hohen Stellenwert genießt, obwohl es bereits seit Jahren ein hohes Schutzniveau aufweist. Die Zeit für deutsche Sonderwege sollte jetzt aber vorbei sein.

Das Hauptproblem besteht in dem massiven Eingriff in die in jahrelanger Praxis bewährten Instrumente des deutschen Genehmigungsrechts. Durch die Vielzahl neuer komplexer Prüfanforderungen kommt es zu erheblichen Verzögerungen in den ohnehin schon äußert langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren.

Erteilte Genehmigungen werden stärker angreifbar. Dies erschüttert die Planbarkeit und Rechtssicherheit der Verfahren. Durch neue materielle Vorgaben werden hohe zusätzliche Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich – insbesondere auch für den stark betroffenen Mittelstand. Ein Nutzen für die Umwelt ist oft nicht mehr erkennbar oder verschwindend gering.

Diese Eingriffe zeigen sich im Wesentlichen im Folgenden. 

1.   Wir stellen den Wegfall oder die völlige Entkernung von Bagatellregelungen fest, die aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten seit Jahrzehnten die TA Luft geprägt haben. Zudem muss nun in vielen Verfahren die Gesamtzusatzbelastung der Anlage ermittelt werden, was zusätzlichen, erheblichen und nicht notwendigen Ermittlungs- und Betrachtungsaufwand nach sich zieht. Hier müssen die bewährten Instrumente und die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erneut festgestellte Rechtslage wieder hergestellt werden.  

2.   Zusätzliche langwierige Prüfschritte belasten die Genehmigungsentscheidung tatsächlich und rechtlich. Dazu vier Problemfelder:  

  • Angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen und Auslegungsprobleme bei der Anwendung im Genehmigungsverfahren sollte die Geruchsimmissions-Richtlinien (GIRL) nicht in die TA Luft aufgenommen werden.      
  • Die vorgeschlagene Regelung der Prüfmaßstäbe für die Durchführung einer FFH-Untersuchung ist unzureichend. Unerlässlich ist eine eindeutige Regelung zu Bagatellmassenströmen in Anhang 8. Hierzu hat der BDI dem BMUB ein technisches Gutachten vorgelegt, das nicht ignoriert werden sollte.
  • Die Streichung des Anhangs 9 ist notwendig. Dieser bestimmt Prüfmaßstäbe in Bezug auf empfindliche Pflanzen und Ökosysteme nunmehr auch für Industrieanlagen. Diese Regelung würde ein erhebliches Prüfungsprogramm für Industrievorhaben schaffen mit erheblichem zusätzlichem Aufwand und Kosten.
  • Eine Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte ist europarechtlich nicht gefordert und wird vom BDI abgelehnt. In einigen Regionen können die vorgeschlagenen Werte nicht eingehalten werden, es fehlt an einer Folgen­abschätzung. Damit laufen wir ohne Not in eine Vielzahl von aufwendigen Sonderfallprüfungen mit ungewissem Ausgang.

Da auch jegliche Übergangsvorschrift fehlt, müssten zudem schon in laufenden Genehmigungsverfahren die neuen Anforderungen Anwendung finden: ein erst recht unverhältnismäßiger Eingriff in den Vertrauensschutz der Vorhabenträger.

3.   Wir konstatieren neue europarechtlich nicht geforderte materielle Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Betrieb von Anlagen sowie Messauflagen.

  • Die Verdreifachung des Messaufwands: Der TA Luft-Entwurf weitet die Messvorschriften erheblich aus. Durch die Einführung einer Reihe von kontinuierlichen Messverpflichtungen und der Verpflichtung zu häufigeren diskontinuierlichen Messungen entstehen hohe Mehrkosten für die Unternehmen ohne Nutzen für die Umwelt. Die Vorgabe jährlicher Messungen statt im heute geltenden Dreijahresrhythmus bedeutet zum Beispiel für die rund 9.000 IED-Anlagen eine Verdreifachung der Kosten. Hier reden wir nicht über die sprichwörtlichen Peanuts, sondern über Mehrbelastungen in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe! Gleiches gilt für kleine und mittelgroße Anlagen unterhalb der IED-Schwellenwerte, bei denen eine Verkürzung der Messintervalle absolut unangemessen ist.
  • Keine Verschärfung der Anforderung zur Vermeidung diffuser Emissionen an technische Ausrüstungsgüter (wie z. B. Pumpen). Hierzu werden sicher die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Branchen noch Beispiele nennen. Auch hier würden sich die Zusatzbelastungen bei bestehenden Anlagen auf viele Millionen Euro erhöhen, ohne dass ein messbarer Nutzen für die Umwelt zu verzeichnen wäre.
  • Im TA Luft-Entwurf wird über die Vorgaben der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Richtlinie) hinausgegangen, z. B. bei Grenzwerten und Regelungen für bestehende Anlagen. Ein geradezu phänotypisches Beispiel des Ignorierens europäischer Ansätze. Gleiches gilt für Vorgaben aus den Schlussfolgerungen des BVT-Prozesses (Beste Verfügbare Techniken), über die bei einigen branchenspezifischen Regelungen hinausgegangen wird. Hierzu verweisen wir auf die zahlreichen Stellungnahmen der BDI-Mitgliedsverbände.  

4.   Wir sehen zudem Vorgaben zu Energieeffizienz und Einsatzstoffen, die systematisch nicht in die TA Luft und das Genehmigungsverfahren passen. Sie sind weder vollzugstauglich noch bestimmt genug. Die unklaren Regelungen sind nicht geeignet, die Energie- und Ressourceneffizienz-Strategie der Bundesregierung sinnvoll zu implementieren. Wir bitten um Streichung dieser Vorgaben.

5.   Die Vorschläge im stofflichen Teil der TA Luft sind unzureichend. Die erhebliche Erweiterung der Liste der karzinogenen Stoffe sowie die Neuzuordnung einer Reihe von Stoffen zu anderen Klassen mit der Folge erheblicher Grenzwertverschärfungen (z. B. Benzol und Quarzfeinstaub PM4) werden abgelehnt. Wissenschaftliche Begründungen für die Änderungen sowie Folgenabschätzungen fehlen.  

Wir müssen hier vielmehr neue Ansätze finden:  

In der TA Luft sollte eine neue Regelung geschaffen werden, die gewährleistet, dass im Einzelfall keine automatisierte Verknüpfung zwischen der Einstufung von Stoffen und der Festlegung von Emissionswerten in der TA Luft erfolgt. Hierdurch können unverhältnismäßige Nachrüstungsanforderungen an Industrieanlagen verhindert werden.  

Diese Kernprobleme zeigen Ihnen exemplarisch, wie sich das ausgewogene und bewährte Vorgehen in der TA Luft 2002 durch die vorgeschlagene Novelle in ihr Gegenteil verkehren wird.