Trennbankenvorschläge der EU-Kommission nicht praxisgerecht

In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich der BDI und das Deutsche Aktieninstitut gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Bankenstrukturreform.

Im Vergleich zum deutschen Trennbankengesetz verschärft der von der Kommission vorgelegte Gesetzentwurf die Anforderungen an die Kreditwirtschaft deutlich. Zu befürchten sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Universalbankensystem und die Finanzierung sowie das Risikomanagement der Realwirtschaft.

Industrieunternehmen nutzen in erheblichem Umfang Derivate zur Absicherung von Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Der EU-Vorschlag wird das Risikomanagement von Unternehmen der Realwirtschaft deutlich erschweren. Der Verordnungsvorschlag konterkariert zudem politische Grundsatzentscheidungen u. a. aus der EU-Derivateverordnung EMIR, die den besonderen Charakter von Hedginggeschäften der Realwirtschaft explizit anerkennen. Diese Beschränkungen müssen unbedingt aufgehoben werden, um die bewährte und effiziente Versorgung der Unternehmen mit Instrumenten des Risikomanagements nicht zu gefährden.