Verbesserungsvorschläge zum BREF-Prozess

Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) sieht eine stärkere rechtliche Stellung der Merkblätter über beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter oder BREF-Dokumente) zur Beschreibung der besten verfügbaren Techniken vor.

Die aus den BVT-Merkblättern entwickelten BVT-Schlussfolgerungen geben verbindlich einzuhaltende Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen vor. Das bedeutet, dass der Stand der Technik zur Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen aus Industrietätigkeiten zukünftig für alle Mitgliedstaaten verbindlich auf europäischer Ebene festgelegt wird.

Eine optimale Ausgestaltung des Prozesses zur Erarbeitung der BVT-Merkblätter (sog. Sevilla-Prozess) ist für die Industrie daher von großer Bedeutung. Der Sevilla-Prozess muss deshalb nach Auffassung der deutschen Industrie erheblich verbessert werden. Der BDI hat in einem Positionspapier Verbesserungsvorschläge zusammengestellt, das folgende Punkte behandelt:

  • Verbesserung von Kapazität und Kompetenz im Sevilla-Büro
  • Reduzierung der Datenerhebung auf das Wesentliche
  • Verbesserung bei der Datenbearbeitung
  • Verpflichtung zu einer Folgenabschätzung
  • Verbesserung der Termindisziplin
  • Transparente Vorgehensweise bei der Ableitung von BVT-Schlussfolgerungen
  • Einbindung aller EU-Mitgliedstaaten