Zehn Prozent Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung gefordert

Eine neue Studie von BDI und ZVEI erwartet gesamtwirtschaftliche Einkommensgewinne von rund 750 Millionen Euro im Jahr bei einer zehnprozentigen Steuergutschrift. Es bedarf steuerliche Anreize, damit Deutschland innovationsfähig bleibt.

Der BDI und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) fordern eine steuerliche Forschungsförderung von mindestens zehn Prozent für Forschungs- und Entwicklungskosten. Innerhalb ihres 360-Grad-Checks haben die beiden Verbände insgesamt 60 empirische Studien ausgewertet und belegen hier die positiven Effekte steuerlicher Anreize für Forschung und Entwicklung: Eine Steuergutschrift in Höhe von zehn Prozent der Aufwendungen führt zu einer Ausweitung entsprechender Investitionen von etwa 14 Prozent. Das heißt, jeder für eine Steuergutschrift eingesetzte Euro erzeugt eine zusätzliche private Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeit von 1,25 Euro. Dies sind die zentralen Ergebnisse des 360-Grad-Checks zu steuerlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, den die Verbände vorstellten.  

„Forschung heute ist das Fundament für die Industrie von morgen. Nur so werden Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen. Nur so wird der Standort Deutschland stärker“, sagte BDI-Präsident Dieter Kempf. „Überschüsse aus Steuermehreinnahmen sind jetzt für systemische Anreize zu nutzen“. Die EU-Kommission empfehle bereits die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung und sogar explizit das Instrument der Steuergutschrift. Die Studie prognostiziert gesamtwirtschaftliche Einkommensgewinne von rund 750 Millionen Euro im Jahr.  

„Die Digitalisierung stellt an Forschung und Entwicklung neue Anforderungen. Darauf muss die Politik reagieren, damit Forschung und Entwicklung auch künftig die zentrale Stellschraube für die Innovationsfähigkeit Deutschlands bleibt“, sagte ZVEI-Präsident Michael Ziesemer. „Wir brauchen dringend einen steuerlichen Rechtsrahmen, der Raum für Neues bietet.“ Das deutsche Steuerrecht sehe keine systematische Förderung von Forschung und Entwicklung vor. Vielmehr enthalte es viele kleinteilige Regelungen, welche die entsprechenden Aktivitäten der Unternehmen behindern oder gar verhindern. Bei den vorgeschlagenen Änderungen profitierten zudem durch sogenannte Spillover-Effekte alle Unternehmen von der Steuergutschrift – nicht nur einzelne Betriebe und Branchen.  

 

Der 360-Grad-Check von BDI und ZVEI analysiert ertragssteuerliche sowie weitere wettbewerbsrelevante Standortfaktoren. Ein Schwerpunkt liegt auf dem internationalen Vergleich von steuerlichen Förderinstrumenten in der EU, weiteren OECD- und BRICS-Staaten. Die Auswertung von über 60 empirischen Studien durch die Universität Mannheim belegt die positiven Effekte inputorientierter steuerlicher Anreize für Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus zeigt der internationale Vergleich, dass die meisten Industriestaaten bereits unterschiedliche Förderinstrumente miteinander kombinieren, um für Unternehmen die bestmöglichen Anreize zu setzen.