BDI mit Innovations-Check für Gesetzgebung

Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich anlässlich der Verabschiedung des „Bundesberichts Forschung und Innovation 2016“ im Bundeskabinett und der Vorstellung des Berichts durch das Bundesforschungsministerium.

„Wie sich neue Gesetze auf Innovation und Technologien auswirken, spielt derzeit in Deutschland für den Gesetzgeber keine Rolle. Der BDI fordert, dass die Politik die Abschätzung von Gesetzesfolgen auf Innovation endlich thematisiert. Nur so erhält Deutschland seine Innovationsfähigkeit und verliert international nicht den Anschluss. Der gesetzgeberische Rahmen für die Entwicklung und Vermarktung von Innovationen ist von zentraler Bedeutung.  

Der BDI hat eine konkrete Arbeitshilfe für einen Innovations-Check zur Abschätzung von Gesetzesfolgen entwickelt. Neben der Frage, ob ein Regelungsvorhaben ergebnisorientiert und technologieoffen formuliert ist und es Auswirkungen auf die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte hat, listet der Spitzenverband sieben weitere Bereiche auf, die für die Folgenabschätzung neuer Gesetze für Innovation und neue Technologien zentral sind.“