Binnenmarkt-Informationstool: Ziel verfehlt

Das Binnenmarkt-Informationstool der EU-Kommission taugt nicht gegen Binnenmarktstörungen, erklärt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Auskunftsansprüche gegen Unternehmen ohne konkretes Fehlverhalten lehnt Plöger strikt ab.

„Das sogenannte Binnenmarkt-Informationstool verfehlt das Ziel der EU-Kommission, Binnenmarktstörungen zu bekämpfen. Es ist inakzeptabel, dass die EU-Kommission zwingende Auskunftsansprüche gegen Unternehmen einführen will, ohne dass ein konkretes Fehlverhalten vorliegt. Wir lehnen ab, dass der Auskunftsanspruch auch äußerst sensible Unternehmensdaten betrifft.  

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist essenziell für fairen Wettbewerb und genießt verfassungsrechtlichen Rang. Für die Durchsetzung des Binnenmarktrechts ist entscheidend, dass die Mitgliedstaaten EU-Recht korrekt umsetzen und die EU-Kommission Verstöße mit Vertragsverletzungsverfahren verfolgt.“