Die überfällige Modernisierung nicht durch Einzelinteressen gefährden

Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich anlässlich der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).

„Das Gesetz darf nicht durch die Egoismen einzelner Bundesländer zum Schaden aller gefährdet werden. Bei der EEG-Reform hin zu mehr Markt und besserer Steuerung muss die Politik jetzt Kurs halten. In der Vergangenheit wich der tatsächliche Zubau häufig deutlich von den politischen Zielen ab. Umso wichtiger ist es, den Zubau-Korridor von 40 bis 45 Prozent verbindlich einzuhalten und nicht durch Sonderinteressen einzelner Länder zu gefährden.  

Künftig muss es gelingen, die Erzeugung erneuerbarer Energien aufs Engste mit dem Netzausbau zu verzahnen. Damit muss es gelingen, die Gesamtkosten des Stromsystems besser in den Griff zu bekommen. Nur so bleibt die Energiewende ein Erfolgsmodell.  

Angesichts des politisch geplanten weiteren Ausbaus ist mehr Wettbewerb ein konsequenter und längst überfälliger Schritt. Die Einführung von Ausschreibungen im EEG ist überfällig und klug. Zugleich ermöglichen die Ausschreibungen erstmals, den Ausbau der erneuerbaren Energien zielgenau zu steuern und Planungssicherheit zu geben.“