Lizenzschranke steht auf rechtlich wackeligen Füßen

BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber äußert sich zu der Forderung des Bundesrates zur Einführung einer Lizenzschrankenregelung.

„Der Bundesrat schlägt mit der Forderung eine steuerpolitische Isolierung Deutschlands vor. Die Lizenzschranke wird allgemein als EU-rechtswidrig eingestuft und steht daher auf rechtlich wackeligen Füßen. Aus gutem Grund hat der Bundesrat seine zweifelhafte Forderung nach einer Lizenzschranke mit einem Prüfvorbehalt versehen.  

Eine Lizenzschranke steht auch im Widerspruch zu dem bisherigen Bekenntnis Deutschlands zu einer international abgestimmten Besteuerung von Lizenzzahlungen innerhalb der OECD. Eine plötzliche Kehrtwende mit einem nationalen Alleingang, wie vom Bundesrat gefordert, bedeutet den Ausstieg aus dem internationalen OECD-Prozess.  

Deutschland ist der Gewinner der bestehenden Lizenzbesteuerung. Folgen andere Länder dem deutschen Negativbeispiel, wirkt es wie ein Bumerang und führt zu weniger Steuereinnahmen in Deutschland. Die Entscheidung ist ein verheerendes Signal für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland. So verlieren wir den Anschluss im internationalen Wettbewerb um investitionsfreundliche steuerliche Rahmenbedingungen.“