Daseinsvorsorge in Freihandelsabkommen

Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) haben zu einer breiten öffentlichen Debatte über den Handel mit Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge geführt. Aus Sicht der deutschen Industrie sollte die Debatte um eine Liberalisierung der kommunalen Daseinsvorsorge nicht Gegenstand von Freihandelsverhandlungen sein. Vielmehr sollte Handelspolitik weiterhin Spielräume für die Gestaltung der Daseinsvorsorge auf europäischer, mitgliedstaatlicher und kommunaler Ebene lassen. Diese Spielräume sollten im europäischen Binnenmarkt dazu genutzt werden, weitere Liberalisierungsanstöße zu geben. Denn Wettbewerb und die Erbringung von Aufgaben der Daseinsvorsorge stellen keine Gegensätze dar. Die Einhaltung der Regeln des freien Wettbewerbs ist auch in den Bereichen der Daseinsvorsorge die beste Gewähr dafür, den Verbrauchern nachhaltig günstige, innovative und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.