EU-Ökodesign-Richtlinie

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft Anfang Dezember 2015 (2015/614/EG) festgelegt, dass bei der weiteren Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG Kriterien der Ressourceneffizienz stärker als bisher berücksichtigt werden sollen. Diese müssen marktkonform und widerspruchsfrei sein. Bei der Einbeziehung von Kriterien der Ressourceneffizienz in die weitere Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie fordert die Industrie daher die Beachtung bestimmter Grundsätze.