10. GWB-Novelle erschwert Bildung von Digitalunternehmen

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein Wettbewerbsrecht (10. GWB-Novelle).  Ein kartellrechtliches Eingreifen dürfe es nur dann geben, wenn ein Unternehmen oder eine Plattform über kritische Marktmacht verfügt und sie missbraucht.

„Mit dem Gesetz würde Deutschland die Bildung international wettbewerbsfähiger Digitalunternehmen erschweren. Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht zielt nicht nur auf große ausländische Digitalunternehmen, sondern auch auf kleinere Unternehmen oder B2B-Industrieplattformen in Deutschland. Diese wären betroffen, wenn sie neue Märkte erschließen wollen.

Die Bundesregierung sollte keine neuen Sondervorschriften in der Missbrauchsaufsicht einführen. Sonst droht die Schere zwischen nationalem und europäischen Recht weiter auseinander zu gehen. Ein kartellrechtliches Eingreifen darf es nur dann geben, wenn ein Unternehmen oder eine Plattform über kritische Marktmacht verfügt und sie missbraucht.

Die Datenzugangsregeln der Novelle schaffen neue Fakten und lassen den dringend erforderlichen Eigentums- oder Investitionsschutz außer Acht. Kann kein Marktversagen festgestellt werden, sollte der Zugang zu privatwirtschaftlichen Daten ausschließlich im Wege individueller Verträge oder branchenspezifischer Selbstregulierung erfolgen.“