19. WP: Empfehlungen | Wettbewerb und Öffentliche Aufträge
Grundzüge der Kartellbußgeldpolitik gesetzlich regeln
- Die Höhe der 2014 in Deutschland verhängten Kartellgeldbußen betrug erstmals über 1 Mrd. Euro.
- Regelung der Bußgeldzumessung im Kartellrecht gesetzlich regeln, nicht nur in Leitlinien des Bundeskartellamtes festschreiben.
- Keine Kriminalisierung von Kartellen einführen.
Compliance bußgeldmildernd anerkennen
- Die Nichtberücksichtigung von Compliance setzt verfehlte Verhaltensanreize und ist nicht auf dem neuesten Stand der präventiven Strafrechtsforschung.
- Effektive Compliance-Anstrengungen von Unternehmen bei Kartellbußgeldbemessung positiv honorieren.
Kartellrechtliche Gebührenaufsicht wiedereinführen
- Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Wasserversorger zeigen hohe Gewinnspannen zu Lasten der Kunden auf.
- Gebührenaufsicht im Kundeninteresse an Effizienz und niedrigeren Preisen wiedereinführen.
Trend zur Re-Kommunalisierung bremsen
- Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Zwischen 2000 und 2011 hat sich der Umsatzanteil kommunaler Unternehmen am nominalen BIP von 6 auf 10 % erhöht.
- Effizienteren und innovativeren Wettbewerbern Chancen eröffnen.
- Finanzielle Risiken zu Lasten des Steuerzahlers vermeiden.
Kronzeugenanträge: „One-Stop-Shop“ auf EU-Ebene schaffen
- Rund 75 % der EU-Kartelluntersuchungen in den Jahren 2004-2013 wurden aufgrund von Kronzeugenanträgen eingeleitet.
- Innerhalb des European Competition Networks bei Verweisung eines Falles an eine andere Behörde „Erstreckungswirkung“ der Kronzeugenprogramme („One-Stop-Shop“) einführen.
Effektiven Rechtsschutz für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte einführen
- Bei Unterschwellenaufträgen (ca. 95 % aller Ausschreibungen) existiert kein effektiver vergaberechtlicher Primärrechtsschutz.
- Effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 155 ff. GWB für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte einführen.
Vorhandene landesvergaberechtliche Gesetze abschaffen und neue verhindern
- Landesvergabe- bzw. Tariftreuegesetze in 15 Bundesländern erfordern von bundesweit anbietenden Unternehmen einen großen personellen und finanziellen Aufwand.
- Vergaberecht des Bundes als abschließende Regelung im Vergaberecht ausgestalten und damit bestehende Landesvergabegesetze abschaffen bzw. neue verhindern.
Keine zwingende Berücksichtigung strategischer Aspekte im Vergaberecht vorsehen
- Nachweiserbringung und Kontrolle vor allem sozialer Aspekte im Vergaberecht sind oft nicht oder nur sehr schwer möglich.
- Berücksichtigung strategischer Aspekte weiterhin im Ermessen der Auftraggeber belassen.