5G-Telekommunikationsbetreiber brauchen Investitions- und Rechtssicherheit

Es sei längst überfällig, dass die Bundesregierung herstellerunabhängige und praxisnahe Sicherheitsanforderungen für alle Anbieter von 5G-Technologie definiere, sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

„Es ist längst überfällig, dass die Bundesregierung herstellerunabhängige und praxisnahe Sicherheitsanforderungen für alle Anbieter von 5G-Technologie definiert. Ohne klare Vorgaben durch die Politik verzögert sich der Ausbau eines leistungsfähigen und sicheren 5G-Netzes in Deutschland immer weiter. Spätestens bis zum Herbst brauchen Telekommunikationsbetreiber Investitions- und Rechtssicherheit. Nur so bleibt Deutschland wettbewerbsfähig.

Die deutsche Industrie lehnt die geplante Einführung einer Garantieerklärung von Herstellern gegenüber Netzbetreibern im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ab. Auch ein Verbot bereits verbauter Komponenten würde Betreiber vor eine kaum bewältigbare Herausforderung stellen. Zielführender ist eine gemeinsame Verpflichtung von Herstellern und Betreibern zu höchsten Sicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen.

Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, sehr strenge, europaweit einheitliche Sicherheitsanforderungen an alle 5G-Anbieter bis Jahresende zu erarbeiten. Jedwede Vorgabe der Europäischen Cybersicherheitsagentur ENISA für die Zertifizierung von 5G-Netzwerkkomponenten muss unabhängig von einzelnen Herstellern und deren Herkunft gelten. Eine Lex China darf es nicht geben.

Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich dafür einsetzen, die Cybersicherheit in ganz Europa zu verbessern. Hersteller, die die technischen, politischen und rechtlichen Kriterien der EU und der Bundesregierung nicht erfüllen, müssen von der Beteiligung am Aufbau des deutschen Netzes ausgeschlossen werden. Es darf keine Einflussnahme durch ausländische Staaten geben. Die Sicherheit von Daten und Netzen hat oberste Priorität.“