Außenwirtschaftsverordnung macht Investitionen in Deutschland weniger attraktiv

Die beschlossene Änderung der Außenwirtschaftsverordnung lehnt Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, ab. Die breite Definition vieler Bereiche der Wirtschaft als kritische Infrastruktur sei problematisch. Stattdessen müsse die Bundesregierung den Druck zur Marktöffnung auf ausländische Regierungen verstärken.

„Ein Außenwirtschaftsrecht, das Investitionen mehr und mehr blockiert, lehnt der BDI ab. Wir fordern, dass Deutschland sich klar als ein für ausländische Investoren offenes Land präsentiert. Investitionen schaffen Wohlstand und Arbeitsplätze, rund drei Millionen Menschen arbeiten in Deutschland für Unternehmen in ausländischer Hand.

Bereits vor der Änderung erlaubte die Außenwirtschaftsverordnung das Verbot von Übernahmen deutscher durch ausländische Unternehmen aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die breite Definition vieler Bereiche der Wirtschaft als kritische Infrastruktur ist problematisch. Dies macht den Investitionsstandort Deutschland weniger attraktiv.

Deutschland ist im Ausland auf offene Märkte angewiesen. Die Bundesregierung sollte grundsätzlich alle Maßnahmen, die den Marktzugang einschränken, sehr sorgfältig prüfen. Sinnvoller wäre es, wenn die Bundesregierung den Druck auf ausländische Regierungen verstärkt, die ihre Märkte für Handel und Investitionen noch nicht so weit geöffnet haben wie wir.“