BDI-Analyse: Verdopplung der Genehmigungsverfahren bis 2030

Der BDI legt eine Analyse zu Genehmigungsverfahren vor. Dazu sagt BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Die Industrie geht von einer Verdopplung der Genehmigungsverfahren bis 2030 aus.“

Ergebnisse der BDI-Analyse:

Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland sechs Monate länger, als dies die gesetzliche Vorgabe vorsieht. Das ist bei bestimmten Verfahrensarten im Durchschnitt dreimal so lange, wie der Gesetzgeber vorgibt.

Diese Zahlen ergeben sich aus einer BDI-Analyse von 250 immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aus den Jahren 2017 bis 2022.

So genannte vereinfachte Genehmigungsverfahren nehmen demnach durchschnittlich neun Monate in Anspruch. Dabei sollten es laut gesetzlicher Vorgabe nur drei Monate sein. Der BDI hat die Zahl aus 130 vereinfachten Genehmigungsverfahren von 2017 bis 2022 ermittelt.

BDI-Präsident Siegfried Russwurm:

„Genehmigungsverfahren sind Nadelöhre für die Versorgungssicherheit und die Transformation der Wirtschaft. Gerade in der Krise müssen Bund und Länder alle relevanten Genehmigungen beschleunigen und viel schneller Entscheidungen treffen.

Die Industrie geht von einer Verdopplung der Genehmigungsverfahren bis 2030 aus – aufgrund der grünen und digitalen Transformation und des dringend notwendigen befristeten Wechsels von Gas auf Öl in Betrieben, dem sogenannten Fuel-Switch. Das Tempo der Bundesregierung beim Fuel-Switch muss als Blaupause für alle Investitionsvorhaben in Deutschland dienen, etwa für Wasserstoff-Produktionsanlagen.

Schleppende Genehmigungsverfahren liegen meist an komplexen oder widersprüchlichen Regelungen sowie fehlenden Standards. Unternehmen müssen heutzutage beispielweise fünf bis zehn Gutachten pro Verfahren erstellen – vor 20 Jahren waren es nur zwei Gutachten. Für mehr Rechtssicherheit und eine schnellere Bearbeitung in den Behörden braucht es eindeutige gesetzliche Regelungen und Standardisierung.

Der Schlüssel für das Erreichen der Klimaziele liegt in schnelleren Genehmigungsverfahren – auf allen Ebenen und in allen Verfahrensstufen. Gutachten sollten dringend auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ein Erörterungstermin sollte nur auf Wunsch des Antragstellers erfolgen. Die Industrie erwartet von der Politik einfachere Voraussetzungen für einen vorzeitigen Baubeginn.“