Menschen gehen auf der Straße

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BDI begrüßt Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des EU-Binnenmarkts

Der im März 2020 veröffentlichte Bericht der EU-Kommission über Hindernisse im Binnenmarkt sowie der Aktionsplan zur besseren Um- und Durchsetzung von Binnenmarktregeln sind ein wichtiger Impuls, grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit im EU-Binnenmarkt zu vereinfachen. Der BDI begrüßt diesen Vorstoß der Kommission ausdrücklich und fordert diese dazu auf, ihre Ankündigungen schnellstmöglich umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat im März 2020 ihren lange erwarteten Bericht über Hindernisse im Binnenmarkt sowie einen Aktionsplan zur besseren Um- und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorgelegt. Diese zwei Mitteilungen sind, gemeinsam mit der neuen KMU-Strategie, Teil des neuen EU-Industriestrategiepakets. Damit will die EU-Kommission der europäischen Industriepolitik in Zeiten von Klimawandel, Digitalisierung und neuen geopolitischen Herausforderungen einen neuen Anstoß geben.

Der europäische Binnenmarkt ist die Grundlage für den Erfolg und Wohlstand Europas. Mit mehr als 21 Millionen Unternehmen und 450 Millionen Konsumenten stellt er den größten gemeinsamen Markt der Welt dar. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital, Daten und Arbeitskräften bildet die elementare Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union.

Potential des Binnenmarkts weiter unausgeschöpft

Der BDI weist seit Langem darauf hin, dass der Binnenmarkt trotz politischer Bekenntnisse zu vertiefter Integration in allen Bereichen fragmentiert bleibt. Unternehmen können aufgrund zu komplexer und inkohärenter Regelungen, ineffizienter Um- und Durchsetzung von EU-Recht und Protektionismus durch die Mitgliedsstaaten das volle Potential des gemeinsamen Markts immer noch nicht voll ausschöpfen. Dabei haben nicht zuletzt die Corona-bedingten Blockaden und Störungen der Produktions- und Lieferketten in Europa die elementare Bedeutung des gemeinsamen Markts für die europäische Wirtschaft unter Beweis gestellt.

Der BDI bewertet die beiden Mitteilungen zur Stärkung des Binnenmarkts daher positiv. Die Corona-Krise muss nun zum Anlass genommen werden, einen grundlegenden Neustart des Binnenmarkts in allen Bereichen (Waren, Dienstleistungen, Personen, Kapital, Energie, Daten) zu forcieren. Das Potential eines wirklich vollendeten Binnenmarkts liegt bei bis zu 1,1 Billionen Euro oder bis zu 8,6 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts. In Anbetracht der Corona-bedingten Rezession sollte dieses Potential so schnell wie möglich erschlossen werden.

EU-Kommission setzt nötige Impulse

Der Bericht über Hindernisse im Binnenmarkt stellt einen wichtigen ersten Ausgangspunkt dar. Die im Bericht identifizierten Hindernisse spiegeln die Probleme vieler deutscher Unternehmen zutreffend wider – besonders des Mittelstandes und kleiner Unternehmen. Zurecht weist die EU-Kommission darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für die größten Barrieren verantwortlich sind. Diese sind daher aufgefordert, endlich die notwendigen Reformen zur Öffnung ihrer nationalen Märkte zu forcieren. Unklar bleibt im Bericht jedoch, wie die identifizierten Barrieren beseitigt werden sollen. Die EU-Kommission sollte daher zu jedem identifizierten Hindernis zügig konkrete Gegenmaßnahmen vorschlagen.

Der Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts ist ebenfalls umfänglich zu begrüßen. Die Durchsetzung des Binnenmarkrechts und die Ahndung von Regelverstößen sind für viele Binnenmarktmaterien wie Wettbewerbspolitik und -recht oder das öffentliche Auftragswesen wesentlich. Die angekündigten Maßnahmen für einen besseren Austausch zur Anwendung und Durchsetzung sowie zum Reformbedarf des EU-Rechts scheinen geeignet, um zu vertiefter Integration und einem „level playing field“ beizutragen. Darüber hinaus sollte die EU-Kommission bei Verletzungen des Binnenmarktrechts weiterhin engagiert vom Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch machen. Das gilt auch insoweit, als daneben nationale Rechtsmittel zur Verfolgung von Verstößen gegen national umgesetztes EU-Recht zur Verfügung stehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren als ein wichtiges Korrektiv erforderlich ist, wenn nationale Rechtsbehelfe erfolglos bleiben oder EU-Recht im Rahmen nationaler Verfahren nicht hinreichend berücksichtigt wird.