BDI erleichtert über Urteil zu CETA
„Wir sind erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nun kann Deutschland im Rat der EU für die vorläufige Anwendung derjenigen Bereiche in CETA stimmen, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Wir fordern eine rasche Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat. Mit diesem modernen Freihandelsabkommen geht die EU einen wichtigen Schritt, um die Globalisierung nach unseren europäischen Werten zu gestalten.“