BDI hält EU-Pläne zu CSR-Berichtspflichten für nicht erforderlich

Immer mehr freiwillige Unternehmensberichte. Positiv: Industrieller Mittelstand weitgehend befreit. Umsetzung durch Bundesregierung wichtig.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die Pläne der EU, gesetzliche CSR-Berichtspflichten einzuführen, für nicht erforderlich. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die auf rein freiwilliger Basis jährliche Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte veröffentlichen, ständig gestiegen“, sagte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament.

Immerhin fielen aber die bürokratischen und finanziellen Belastungen des Vorhabens insbesondere auf den industriellen Mittelstand deutlich geringer aus als befürchtet. So sei die Berichtspflicht auf große kapitalmarkt-orientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern beschränkt. Eine kostspielige Prüfung des Berichts sei außerdem nicht nötig. Es bestehe aber trotzdem die Gefahr, dass auch auf Unternehmen, die von der Richtlinie nicht erfasst sind, als Teil der Wertschöpfungskette Mehrbelastungen zukommen werden. „Entscheidend wird jetzt die Umsetzung durch die Bundesregierung sein. Sie muss die Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen auf ein Minimum reduzieren“, sagte Lösch.