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BDI unterstützt Action Plan „Circular Economy“ der EU

Mit ihrem Action Plan „Circular Economy“ vom März 2020 will die EU-Kommission eine zukunftsorientierte Agenda für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa auf den Weg bringen, die gemeinsam mit Wirtschaft, Verbrauchern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen gefördert werden soll. Er soll die Transformation im Sinne des europäischen „Green Deal” beschleunigen und dabei an die seit 2015 laufenden Maßnahmen für die „Circular Economy“ anknüpfen.

Die Weiterentwicklung der europäischen Kreislaufwirtschaft ist eine zentrale Säule des Green Deals der EU-Kommission. Ziel des ehrgeizigen Fahrplans ist vorrangig eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft in der EU zu etablieren. Der Aktionsplan soll mit weiteren Aktionsfeldern der Produkt-, Klima-, Chemikalien und Biodiversitätspolitik sowie der aktuellen Industriestrategie verknüpft werden. Dadurch sollen künftige Maßnahmen den gesamten Lebenszyklus von Produkten in den Blick nehmen. Dies gilt sowohl für ökologische als auch für ökonomische Auswirkungen von Produktionsprozessen, den Konsum und Verbrauch sowie für die Bedingungen zur Gewinnung und den Einsatz von Recyclingrohstoffen. 

Nachhaltigkeit braucht Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung gleichermaßen

Eine Circular Economy ist die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften und bietet außerdem zahlreiche Chancen für innovative Geschäftsmodelle. Die im EU Actionplan vorgeschlagenen Instrumente müssen aber neben den ökologischen Zielen auch die ökonomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Doppelte und sich widersprechende Regelungen müssen ebenfalls vermieden werden. Nur dann kann der Action Plan zum Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung werden.

Erhebliche Eingriffe in die Produktgestaltung als Chance? 

Der Action Plan schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, die erheblich in die Gestaltung von Produkten, den Ablauf von Produktionsprozessen sowie die Ausgestaltung von Wertschöpfungsketten eingreifen werden. Dies gilt etwa für die Ende März 2022 veröffentlichten Entwurf für eine neue Ökodesign Verordnung, die unter anderem Fragen der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit oder des Recyclinganteils in Produkten regeln soll. Ebenso relevant sind verbraucherbezogene Initiativen, wie das geplante „Recht auf Reparatur“, das Auswirkungen auf das allgemeine Gewährleistungsrecht und langfristige Ersatzteil-Verfügbarkeiten haben wird. Des Weiteren lässt das Ziel von schadstofffreien Kreisläufen noch viele Fragen offen und wird erhebliche Umstellungen in der Produktgestaltung und in Produktionsprozessen nach sich ziehen. Für viele Unternehmen werden sich Chancen bieten, mit innovativen und nachhaltigeren Produkten Wettbewerbsvorteile zu sichern. Allerdings werden viele Unternehmen auf dem Weg dahin große Herausforderungen zu bewältigen haben.

Evolution im Abfallrecht?

Im Aktionsplan werden zahlreiche Maßnahmen zur Überarbeitung des EU-Abfallrechts angekündigt. Dabei handelt es sich unter anderem um vertikale Maßnahmen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien, Verpackungen, Altfahrzeuge, Elektronikgeräte, Bauprodukte, Textilien und Regelungen für Abfalltransporte. Daneben erwägt die Kommission die Bestimmungen zur Herstellerverantwortung weiter zu konkretisieren. In der Diskussion steht zum Beispiel ein europaweites Rücknahmesystem für Smartphones, Tablets und Laptops sowie eine Harmonisierung der Pflichten zur Mülltrennung.

Recyclingrohstoffe im Fokus

Die Kommission verfolgt ebenso das Ziel, die Märkte für Recyclingrohstoffe zu stärken. Dabei soll auf allgemeine Instrumente wie die Normung, das Produktdesign und ein verbesserter Datenaustausch zu Informationen über Stoffe und Produkte zurückgegriffen werden. Parallel wird für zahlreiche Rechtsakte die Einführung gesetzlicher Vorgaben zum verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen geprüft. Im Fokus stehen bereits Batterien mit der im Dezember 2022 von Europäischem Rat und Europäischem Parlament verabschiedeten neuen Batterieverordnung sowie Komponenten von Fahrzeugen, Verpackungen, Textilien sowie Bauprodukte. Als Werkstoffe stehen potenziell Kunststoffe, Metalle und Stahl sowie mineralische Recyclingmaterialien im Visier des europäischen Gesetzgebers. 

Innovationsagenda braucht Realitätscheck

Bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik soll der gesamte Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen in den Blick genommen werden. Die Bestrebungen der EU-Kommission sind daher ausdrücklich zu begrüßen. Es wird allerdings erforderlich sein, die Vielzahl der angekündigten Maßnahmen, im Einzelfall intensiv auf ihre Praxistauglichkeit hin zu untersuchen. Die Kommission formuliert zum Beispiel das Ziel, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, Konsummuster zu verändern und einen tiefgreifenden Wandel im gesamten Wirtschaftssystem damit zu erwirken. Wo solche Ambitionen ökologisch und ökonomisch Sinn ergeben und welche technischen Barrieren diesem Ziel im Einzelfall entgegenstehen können, muss die Politik intensiv mit den Menschen und vor allem den Unternehmen der europäischen und deutschen Industrie erörtern. Denn letztlich sind viel Kreativität, Innovationen und freie Märkte die Voraussetzung für Technologiesprünge. Der BDI wird sich in die Diskussionen um die Kreislaufwirtschaft der Zukunft intensiv und konstruktiv einbringen. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie untenstehend.