BDI-Handlungsempfehlungen für Bürokratieabbau © Christian Kruppa

Bürokratieabbau weiterhin von zentraler Bedeutung für den Mittelstand

Aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen Kapazitäten ist der Mittelstand besonders auf einen effizienten und unbürokratischen Rechtsrahmen angewiesen: Unnötige Bürokratie produziert Kosten, hemmt die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, stellt einen Standortnachteil dar und ist letztlich auch ein Innovationshindernis. Allerdings bleibt die Bundesregierung bezüglich Bürokratieabbau hinter dem Möglichen zurück.

Die Bundesregierung war in den vergangenen Jahren bemüht durch den Abbau bürokratischer Hürden den Kostenaufwand für die deutsche Wirtschaft bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zu senken. Trotzdem verursachen gesetzliche Vorgaben weiterhin erhebliche Belastungen.

Industriellen Mittelstand bei Bürokratieabbau berücksichtigen

Der im Mai vorgestellte Jahresbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau zeigt, dass der laufende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Jahr 2016 um 232 Millionen Euro zurückgegangen ist. Dabei unberücksichtigt sind die Kosten für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes. Allerdings bleiben die Anstrengungen beim Bürokratieabbau hinter dem Möglichen zurück. Ein richtiger Ansatz ist das Bürokratieentlastungsgesetz II, das am 30. März 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Der BDI bedauert, dass es im Wesentlichen auf die Belange von Kleinstunternehmen zugeschnitten ist, den industriellen Mittelstand aber weitgehend außer Acht lässt.

Um den Abbau unnötiger Bürokratie und somit eine Senkung der Bürokratiekosten für den deutschen Mittelstand weiter voranzutreiben, hat der BDI konkrete Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger der nächsten Legislaturperiode formuliert.

Der BDI ist insbesondere der Auffassung, dass sich die Bürokratiebremse („One in, one out-Regel“), wonach neue Kostenbelastungen nur eingeführt werden dürfen, wenn an anderer Stelle eine Kompensation stattfindet, bewährt hat. Gleichwohl ist sie aber reformbedürftig. Die Bürokratiebremse sollte neben dem laufenden Erfüllungsaufwand auch den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Umsetzung neuer Vorschriften sowie den Aufwand zur Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben einbeziehen.

E-Government ist essentiell für Bürokratieabbau

Daneben muss der Ausbau des E-Government weiter intensiv vorangetrieben werden, denn die „analoge“ Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde kostet Zeit und Geld. Dementsprechend sollten die Ergebnisse der im Januar/Februar 2017 durchgeführten zweiten Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamtes zügig umgesetzt werden.

Insgesamt sollte Gesetzgebung in der neuen Legislaturperiode stärker als bislang die Belange der mittelständischen Wirtschaft und die Auswirkungen auf Innovationen berücksichtigen. Bestehende Instrumentarien wie die Bürokratiebremse, Messung des Erfüllungsaufwandes und KMU-Test sollten verbindlichere Anwendung finden. Zusätzlich sollten Instrumente wie beispielsweise der von BDI und Kienbaum entwickelte Innovationscheck neu eingeführt werden. Denkbar wäre, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) entsprechend zu überarbeiten und ihr einen Anhang beizufügen, der die anzuwendenden Leitfäden und Tests anwenderfreundlich darstellt.