Bundesregierung muss Stärke der Unternehmen bewahren

Zum Sondergutachten des Sachverständigenrates sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Bundesregierung muss Stärke der Unternehmen bewahren.“

„Angesichts des Kriegs in der Ukraine muss die Bundesregierung jetzt die wirtschaftliche Stärke der Unternehmen bewahren und an schnell wirksamen, zielgenauen und befristeten Maßnahmen arbeiten, um die Krise abzufedern. Die deutsche Industrie sieht die Gefahr, dass Unternehmen wegen der Energiepreise oder aufgrund eines russischen Exportstopps von Energierohstoffen in existenzielle Schwierigkeiten geraten.

Schon jetzt sind einige energieintensive Unternehmen gezwungen, ihre Produktion wegen überbordender Gas- und Stromkosten zu drosseln. In Einzelfällen sollten übergangsweise Instrumente wie Bürgschaften, Garantien, Kredite und staatliche Beteiligungen an gefährdeten Unternehmen nach dem Vorbild des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Krise möglich sein. Die Koalition sollte ein KfW-Programm auf den Weg bringen, um stark betroffenen Unternehmen über Darlehen rasch Liquidität zu verschaffen. Der geplante Ergänzungshaushalt sollte rasch eine notwendige Bundesgarantie vorsehen.

Absehbar werden die Netzentgelte der am schnellsten steigende Teil der wachsenden Stromkosten sein. Der Gesetzgeber sollte die ab dem kommenden Jahr vorgesehene Ko-Finanzierung aufs laufende Jahr vorziehen, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schneller zu entlasten. Als Bestandteil eines dritten Entlastungspaketes sollte die Bundesregierung gezielt befristet Zuschüsse für Unternehmen bereitstellen, die wegen der Energiepreise unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

In der Steuerpolitik müssen Verluste infolge von Enteignung oder konzerninternen Forderungsausfällen in Russland und der Ukraine aufgrund der aktuellen Situation steuerlich abgezogen werden können. Bei den Energiesteuern ist eine Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz überfällig. Dringend notwendig sind außerdem Anschlussregelungen für die nur noch in diesem Jahr geltenden Energiesteuer-Entlastungen.“