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Bundestag verabschiedet EEG-Novelle

Kurz vor Weihnachten ging es plötzlich ganz schnell: Union und SPD einigen sich im Bundestag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gerade noch rechtzeitig, damit das neue Gesetz Anfang Januar in Kraft treten kann. Auch eine Reihe der vom BDI unterstützten Forderungen haben die Abgeordneten auf der Ziellinie noch in das Gesetz übernommen.

Mitte Dezember verabschiedete der Bundestag und Bundesrat das neue EEG. Nach langer Vorgeschichte seit dem Sommer und mit erhöhtem Spannungsbogen, als Anfang Dezember das Kabinett noch die EEG-Entlastung von „grünem“ Wasserstoff beschloss, ist das Ziel Jahresende geschafft.

Dennoch hält sich die allgemeine Zufriedenheit in Grenzen. Bereits bei der Anhörung im Bundestags-Wirtschaftsausschuss fiel auf, dass häufig von der nächsten EEG-Novelle gesprochen wurde. Denn die Abschaffung der EEG-Umlage oder die stärkere Finanzierung der Erneuerbaren über längerfristige Lieferverträge (ppa – power purchase agreements), also eine tiefergehende die Änderung EEG-Designs, sind nicht Thema dieser Novelle. Sie regelt eher eine Fülle von Einzelfragen neu. Doch eine große Abgaben- und Umlagen-Reform mit dem Ziel, deutlich günstigere Strompreise in Deutschland zu bekommen und die Erneuerbaren zunehmend ohne Förderung auszubauen, ist eine unverändert verbreitete Forderung, die auch der BDI unterstützt. Sie muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Bundesregierung nach den Wahlen im kommenden September sein.

Die alternative Finanzierung der EEG-Kosten soll verstetigt werden

Der Wirtschaftseinbruch durch die Corona-Pandemie war wohl der Haupttreiber dafür, dass sich der Bund bereit erklärt hat, das EEG-Konto 2021 und 2022 mit 11 Milliarden Euro zu unterstützen und die EEG-Umlage für diese Jahre bei 6,5 bzw. 6,0 Cent/kWh zu deckeln. Nur so konnte ein steiler weiterer Anstieg der Umlage um mehrere Cent verhindert werden. Bislang steht die Finanzzusage aber nur für diese beiden Jahre. Aus Kreisen der Bundesregierung ist zu hören, dass es die Aufgabe der nächsten Koalitionsverhandlungen sein müsse, über ein weiteres Abschmelzen der Umlage und die dafür notwendigen Mittel zu entscheiden. Im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu dieser EEG-Novelle gibt es nun Rückenwind für ein solches Ziel. Gleich im ersten Punkt fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, „in Anlehnung an das Vorgehen für die Jahre 2021/2022 ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet“.

Von Drittstrom, Scheibenpacht und KWK-Eigenstromentlastung

Im Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate hat der BDI mit Nachdruck eine Reihe eher technisch klingender Forderungen unterstützt, die aber für den Alltag der Unternehmen von großer Bedeutung sind. Erfreulicherweise sind dazu nun Regelungen beschlossen worden, die die Anliegen der Industrie aufgreifen. So wurde die Frist, in der EEG-Drittstrom weiter geschätzt werden darf, bis Ende 2021 verlängert. Das heißt die Unternehmen gewinnen ein Jahr Zeit für die Erstellung der erforderlichen Messkonzepte – in Corona-Zeiten eine notwendige und willkommene Entlastung. Zu dem ebenfalls für viele Unternehmen relevanten Problem der Scheibenpacht, bei dem es u. a. um die streitige Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bereits zahlreiche komplexe Gerichtsverfahren geht, führt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen den Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vergleichs ein und erläutert dies ausführlich in der Gesetzesbegründung. Schließlich wird das EEG-Umlageprivileg für KWK-Neuanlagen wieder eingeführt und ist rückwirkend ab Januar 2018 wieder anzuwenden.

Die Erneuerbaren-Ausbaupfade: Frisch beschlossen, schon veraltet?

Die Bundesregierung hatte in ihrem EEG-Entwurf die dann kontrovers diskutierte Regelung eingebaut, dass die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Diesen Passus hat der Bundestag wieder gestrichen.

Eine Neuerung in dieser EEG-Novelle ist der von der Bundesregierung eingefügte Ausbaupfad für die einzelnen erneuerbaren Energie-Arten, der als Sollvorschrift Zubauzahlen in Gigawatt pro Jahr bis 2030 vorgibt und dies noch durch einen Strommengenpfad ergänzt. Der erwähnte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen macht deutlich, dass diese Pfade wohl schon mit ihrem Inkrafttreten überholt sind. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der erneuerbaren Energien zu definieren, der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie dem Ziel der Klimaneutralität 2050 gewährleistet. Dabei müsse, so der Text weiter, eine Erhöhung der EEG-Umlage ausgeschlossen werden.

Nach der EEG-Novelle ist also vor der EEG-Novelle, selten war darüber so viel Einigkeit. Es bleibt abzuwarten, ob dann mit einer neuen Bundesregierung angesichts stetig steigender Komplexität der erwartete große Wurf gelingt.