Country-by-Country-Reporting ist völlig systemfremd

Zur Abstimmung des EU-Parlaments über die Aktionärsrechte-Richtlinie äußert sich Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

„Das EU-Parlament hat eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Die deutsche Industrie hält etliche Vorgaben, beispielsweise im Bereich der Vergütung, für zu detailliert. Damit trägt der Beschluss dem ausgeglichenen Corporate-Governance-System in Deutschland und anderen EU-Staaten nicht hinreichend Rechnung.

Die vom Parlament eingefügte länderbezogene Berichterstattung zu Steueraspekten, das sogenannte Country-by-Country-Reporting, ist völlig systemfremd. Die länderbezogene Berichterstattung widerspricht internationalen Verhandlungen der OECD und bestehender europäischer Gesetzgebung für die Rechnungslegung. Der BDI ruft den Gesetzgeber auf, diese Bedenken in den Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament zu berücksichtigen.“